MASAK: Meldepflicht für UN-gelistete Personen und höhere Schwellen für vereinfachte Prüfungen
I. Einleitung Zwei Bekanntmachungen des Ministeriums für Schatzwesen und Finanzen im Regelungsbereich der Behörde zur Untersuchung von Finanzkriminalität (MASAK) wurden im Amtsblatt vom 23. September 2026 veröffentlicht. Beide traten am selben Tag ohne Übergangsfrist in Kraft. Die Allgemeine Bekanntmachung Nr. 34 schreibt den Verpflichteten vor, Transaktionen, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gelistete Personen durchzuführen versuchen, unverzüglich zu melden und aufzuschieben. Die Allgemeine Bekanntmachung Nr. 33 verdoppelt oder mehr als verdoppelt die Schwellenwerte, unterhalb deren bei bestimmten Lebensversicherungen, Prepaid-Karten, E-Geld- und Mobilzahlungsprodukten vereinfachte Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden angewandt werden dürfen. Die beiden Änderungen wirken innerhalb desselben…
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