Gründung und Führung eines Unternehmens in der Türkei
Die Türkei liegt an der Schnittstelle europäischer, nahöstlicher und zentralasiatischer Märkte; ihr Gesellschaftsrecht spiegelt diese Position wider. Das türkische Handelsgesetzbuch (Gesetz Nr. 6102) regelt Gesellschaftsgründungen, Corporate Governance und Handelsgeschäfte. Für ausländische Investoren erfordert die Gründung einer türkischen Einheit die Abstimmung mit dem Handelsregister, dem Finanzamt und häufig auch mit sektorspezifischen Aufsichtsbehörden.
Wir begleiten den gesamten Lebenszyklus gesellschaftsrechtlicher Mandate: Auswahl der geeigneten Rechtsform (Limited Şirket, Aktiengesellschaft oder Zweigniederlassung), Erstellung der Satzung, Registrierung beim zuständigen Handelsregister sowie Einholung der erforderlichen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Registrierungen. Unsere Arbeit geht über die Gründung hinaus und umfasst die laufenden Governance-Pflichten, die viele Unternehmen erst dann beachten, wenn Probleme entstehen.
Corporate Governance und laufende Gesellschaftspflege
Das türkische Recht enthält spezifische Pflichten für Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Gesellschafter, die sich erheblich von Common-Law-Rechtsordnungen unterscheiden können. Anforderungen an jährliche Gesellschafterversammlungen, Kapitalerhaltungsvorschriften und Haftungsregeln nach dem TCC erfordern sorgfältige Aufmerksamkeit. Wir bereiten Beschlüsse vor, ändern Satzungen, begleiten Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen und beraten zur Gewinnausschüttung im Einklang mit gesetzlichen Vorgaben und anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen.
Compliance und regulatorische Beratung
Darüber hinaus beobachten wir zur Sicherstellung gesellschaftsrechtlicher Compliance und der Ausrichtung an Corporate-Standards fortlaufend alle Gesetzesänderungen im Bereich des Gesellschaftsrechts und erstellen Informationsnotizen für die Unternehmen, die wir beraten. Außerdem erbringen wir Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Einhaltung branchenspezifischer Vorschriften, die für die Tätigkeiten unserer Mandanten gelten. Im Rahmen unserer Beratungsleistungen bieten wir zudem maßgeschneiderte Schulungsprogramme zu Gesellschaftsrecht und Corporate-Governance-Grundsätzen an, abgestimmt auf die konkreten Bedürfnisse unserer Mandanten.
Grenzüberschreitende Strukturierung
Viele unserer Unternehmenskunden strukturieren Investitionen in die Türkei über Jurisdiktionen mit bilateralen Investitionsschutzabkommen oder Doppelbesteuerungsabkommen. Wir beraten zu Holdingstrukturen, die türkische Quellensteuern, Verrechnungspreisregeln und die Anforderungen der türkischen Investitionsschutzabkommen berücksichtigen. Unser Ziel ist pragmatisch: Strukturen, die nicht nur auf dem Papier funktionieren, sondern auch einer Prüfung durch die Steuerverwaltung (GIB) und, soweit relevant, durch BRSA oder CMB standhalten.