Einwanderung & Staatsbürgerschaft
Begleitung von Einzelpersonen, Familien und Unternehmen bei Aufenthalt, Arbeitserlaubnissen und türkischer Staatsbürgerschaft durch Investition.
Was wir in Einwanderung & Staatsbürgerschaft leisten
Türkisches Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsrecht
Der türkische Einwanderungsrahmen wird durch das Gesetz über Ausländer und internationalen Schutz (Gesetz Nr. 6458) und das türkische Staatsangehörigkeitsgesetz (Gesetz Nr. 5901) geregelt. Die Generaldirektion für Migrationsmanagement verwaltet Anträge auf Aufenthaltserlaubnis, während Staatsangehörigkeitsanträge von den zuständigen Behörden des Innenministeriums bearbeitet werden.
Wir unterstützen Einzelpersonen, Familien und Unternehmen in allen Bereichen des türkischen Einwanderungsrechts, von ersten Aufenthaltserlaubnissen bis zu langfristiger Niederlassung und Staatsangehörigkeitsanträgen.
Staatsbürgerschaft durch Investition
Das türkische Citizenship-by-Investment-Programm ermöglicht ausländischen Staatsangehörigen die Beantragung der türkischen Staatsbürgerschaft durch qualifizierende Investitionen, vorbehaltlich der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Voraussetzungen, Mindestinvestitionen, Dokumentations-, Bewertungs- und Haltedaueranforderungen.
Wir beraten Mandanten zur türkischen Staatsbürgerschaft durch Investition und zu damit verbundenen Immobilientransaktionen, von der ersten Eignungsprüfung und Investitionsstrukturierung über die Vorbereitung des Antrags bis zur Koordination mit den zuständigen Behörden. Der Prozess kann Immobilien-Due-Diligence, Bewertungsprüfung, Grundbuchverfahren, Compliance-Dokumentation und die Einreichung des Staatsangehörigkeitsantrags umfassen.
Immobilienroute: Praktische Erwägungen
Die Immobilieninvestitionsroute erfordert besondere Aufmerksamkeit für Immobilienbewertung, Titelprüfung, Zahlungsflüsse, Grundbuchvermerke und die von den Behörden verlangte spezifische Dokumentation. Wir führen unabhängige Due Diligence zu Zielimmobilien durch, prüfen, ob die Transaktion zur Erfüllung der anwendbaren Anforderungen strukturiert ist, und beraten zu den rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen von Immobilieneigentum in der Türkei.
Aufenthaltserlaubnisse
Die Türkei stellt verschiedene Kategorien von Aufenthaltserlaubnissen aus, jeweils mit eigenen Voraussetzungen und Laufzeiten. Kurzfristige Aufenthaltserlaubnisse können für Immobilieneigentümer, geschäftsbezogene Zwecke, Studierende und andere qualifizierende Kategorien verfügbar sein. Wir bereiten Aufenthaltserlaubnisanträge über die entsprechenden Systeme vor, reichen sie ein und vertreten Mandanten bei Ablehnung oder Aufhebung.
Arbeitserlaubnisse
Ausländische Staatsangehörige, die in der Türkei arbeiten möchten, benötigen grundsätzlich eine vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit ausgestellte Arbeitserlaubnis. Das Antragsverfahren hängt vom Status des Antragstellers, den Unterlagen des Arbeitgebers und der Art der Tätigkeit ab. Wir beraten Unternehmen und Einzelpersonen zu Voraussetzungen, Dokumentation, Verlängerungen und Compliance-Pflichten im Zusammenhang mit der Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger in der Türkei.
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