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Neue Entscheidung der Migrationsbehörde zu touristischen Aufenthaltserlaubnissen

Die türkische Migrationsbehörde änderte ab dem 1. Januar 2020 das Prüfungsverfahren für Verlängerungen touristischer Aufenthaltserlaubnisse. Bestimmte Staatsangehörigkeiten sind ausgenommen; andere Antragsteller benötigen alternative Aufenthaltsgründe.

Eine neue Entscheidung der Migrationsbehörde zu Verlängerungen touristischer Aufenthaltserlaubnisse wurde am 2. Dezember 2019 auf der Website der Migrationsbehörde veröffentlicht. Nach dieser Entscheidung und der anschließenden Bekanntmachung ändert die Behörde ab dem 1. Januar 2020 ihr Prüfungsverfahren für Anträge auf Verlängerung touristischer Aufenthaltserlaubnisse. Mit dem neuen Prüfungsverfahren erklärte die Behörde, dass sie keine Anträge auf Verlängerung touristischer Aufenthaltserlaubnisse mehr akzeptieren wird (bestimmte Länder sind von diesem neuen Verfahren ausgenommen; die vollständige Liste ist unten dargestellt), sofern die Antragsteller keinen gerechtfertigten Verlängerungsgrund vorlegen können, der über touristische Zwecke hinausgeht. Daher wird es ab dem 1. Januar 2020 für Ausländer nicht mehr möglich sein, ihre touristischen Aufenthaltserlaubnisse allein auf der Grundlage touristischer Zwecke zu verlängern.

Die Entscheidung kam überraschend und verursachte erhebliche Panik und Verwirrung unter Inhabern touristischer Aufenthaltserlaubnisse. Der Hauptgrund hierfür ist der Zeitpunkt der Entscheidung, da die Migrationsbehörde lediglich eine 29-tägige Vorankündigungsfrist vor Inkrafttreten des neuen Prüfungsverfahrens gewährte und den Inhabern von Aufenthaltserlaubnissen damit nur sehr wenig Zeit ließ, die Informationen zu verarbeiten und nach alternativen Möglichkeiten zur Erlangung einer anderen Aufenthaltserlaubnis (außer touristischen Erlaubnissen) zu suchen. Die Migrationsbehörde begründet diese Entscheidung damit, dass das System der touristischen Aufenthaltserlaubnisse von Ausländern ausgenutzt worden sei, wobei ein erheblicher Anteil der Ausländer touristische Aufenthaltserlaubnisse beantragt und anschließend fortlaufende Verlängerungen beantragt habe, um auf unbestimmte Zeit in der Türkei zu bleiben und illegal zu arbeiten.

Wie oben erwähnt, gilt dieses neue Prüfungsverfahren und die Beschränkung der Verlängerung touristischer Erlaubnisse jedoch nicht für alle Ausländer, da bestimmte Länder von dem neuen Verfahren ausgenommen sind. Nach der Entscheidung der Migrationsbehörde findet die neue Regel keine Anwendung auf Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der OECD sowie auf russische und chinesische Staatsangehörige; Ausländer aus diesen Ländern können auch nach dem 1. Januar 2020 weiterhin eine Verlängerung ihrer touristischen Erlaubnis beantragen. Die vollständige Liste der ausgenommenen Staatsangehörigkeiten und Länder ist nachstehend aufgeführt:

Vollständige Liste der ausgenommenen Länder

Österreich Australien Belgien
Bulgarien Kanada Chile
China Kroatien Zypern
Tschechien Dänemark Estland
Finnland Frankreich Deutschland
Griechenland Ungarn Island
Irland Israel Italien
Japan Korea Lettland
Litauen Luxemburg Malta
Mexiko Niederlande Neuseeland
Polen Portugal Rumänien
Russland Slowakei Slowenien
Spanien Schweden Schweiz
Vereinigtes Königreich Vereinigte Staaten

Alternative Methoden zur Verlängerung des Aufenthalts

Mit dem neuen Prüfungsverfahren ab dem 1. Januar 2020 können Ausländer, die nicht Staatsangehörige eines der in der obigen Tabelle genannten Länder sind, ihre touristischen Aufenthaltserlaubnisse nicht verlängern, sofern sie keinen anderen gerechtfertigten Grund für die Verlängerung vorlegen können. Daher ist es für einen Ausländer weiterhin möglich, eine Verlängerung seiner/ihrer Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, indem die Art der Erlaubnis von touristisch auf eine andere Erlaubnisart geändert wird (zum Beispiel eine Erlaubnis auf Grundlage eines Immobilienerwerbs). Eine weitere Möglichkeit besteht darin, eine Arbeitserlaubnis vom Arbeitsministerium zu erhalten, die automatisch eine Aufenthaltserlaubnis vermittelt. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Artikel zu Arbeitserlaubnisanträgen hier. Die Gründung eines Unternehmens und geschäftliche Investitionen können ebenfalls eine Möglichkeit zur Verlängerung des Aufenthalts sein und dem Antragsteller sogar bei Arbeitserlaubnisanträgen helfen (für Arbeitserlaubnisanträge von Gesellschaftern bestehen bestimmte Ausnahmen). Ausführliche Informationen zu Investitionen und Unternehmensgründungen in der Türkei erhalten Sie hier.

Wie oben erwähnt, kamen das neue Prüfsystem und die Beschränkungen bei Verlängerungen touristischer Erlaubnisse zwar überraschend, doch stehen Ausländern verschiedene alternative Methoden zur Verfügung, um ihren Aufenthalt in der Türkei zu verlängern. Diese Verfahren sind jedoch im Allgemeinen recht komplex, und es wird empfohlen, bei diesen Anträgen professionelle Unterstützung durch vertrauenswürdige Experten in Anspruch zu nehmen, um Strafen und/oder sogar eine Abschiebung sowie ein Wiedereinreiseverbot zu vermeiden.

Der Inhalt dieses Artikels soll eine allgemeine Orientierung zu dem behandelten Thema bieten. Für Ihre konkreten Umstände sollte fachkundiger Rat eingeholt werden.

Diese Übersetzung dient ausschließlich Informationszwecken und kann vom Originaltext abweichen.