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Körperschaftsteuerrecht 101 – Leitfaden für ausländische Investoren

Einführender Leitfaden zum türkischen Steuersystem, Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Mehrwertsteuer und Quellensteuer für ausländische Investoren.

A. Überblick

Die Türkei verfügt über ein komplexes Steuersystem, das durch zahlreiche einzelne Gesetze, Verordnungen, Kommuniqués und spätere Änderungen umgesetzt wird. Dementsprechend sind die wichtigsten Rechtstexte zur Regelung des türkischen Steuersystems das Steuerverfahrensgesetz Nr. 213 vom 4. Januar 1961 (Steuerverfahrensgesetz), das Körperschaftsteuergesetz Nr. 5520 vom 13. Juni 2006 (Körperschaftsteuergesetz), das Mehrwertsteuergesetz Nr. 3065 vom 25. Oktober 1984 (Mehrwertsteuergesetz), das Stempelsteuergesetz Nr. 488 vom 1. Juli 1964 (Stempelsteuergesetz) und das Einkommensteuergesetz Nr. 193 vom 31. Dezember 1960 (Einkommensteuergesetz/ITL).

B. Körperschaftsteuer und andere auf Unternehmen in der Türkei anwendbare Steuern

i. Einkommensteuer

In dieser Hinsicht bestimmt Artikel 2 des Einkommensteuergesetzes Nr. 193 (ITL), dass gewerbliche Einkünfte, Einkünfte aus Landwirtschaft, Arbeitslohn, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen und beweglichem Kapital sowie sonstige Einkünfte und Erträge bestimmende Faktoren für das Besteuerungsregime in der Türkei sind.

Ferner ist zu beachten, dass bei natürlichen Personen Wohnsitz, Eigentum an Vermögen und Staatsbürgerschaft in der Türkei bestimmende Faktoren für die anwendbaren Steuern in der Türkei sind. Die Steuerpflicht einer natürlichen Person in der Türkei hängt überwiegend von ihrem Einkommen als Arbeitnehmer oder als selbständig tätiger Berufsträger ab. Der Wohnsitz ist das wesentliche Kriterium zur Bestimmung der Steuerpflicht natürlicher Personen. Nach dem ITL gelten Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in der Türkei haben oder sich in einem Kalenderjahr ununterbrochen länger als sechs Monate in der Türkei aufhalten, als voll steuerpflichtige bzw. ansässige Steuerpflichtige.

Die Einkommensteuerberechnungen für 2022 lauten wie folgt:

Einkommensbetrag Steuersatz
Bis zu 32.000 TL %15
Über 32.000 TL und bis zu 70.000 TL %20 (4.800 TL Steuer für die ersten 32.000 TL)
Über 70.000 TL und bis zu 170.000 TL %27 (12.400 TL Steuer für die ersten 70.000 TL)
Über 170.000 TL und bis zu 880.000 TL %35 (39.400 TL Steuer für die ersten 170.000 TL)
Über 880.000 TL %40 (287.900 TL Steuer für die ersten 880.000 TL)

ii. Körperschaftsteuer

Zu beachten ist außerdem, dass die Einkommensteuer sowohl für natürliche Personen, etwa Arbeitnehmer, als auch für Körperschaften gesondert gilt und der Steuersatz je nach Art des Steuerpflichtigen und aggregiertem Einkommen variiert. Dementsprechend wird die Körperschaftsteuer auf Unternehmenseinkünfte erhoben, die von gewerblichen Rechtsträgern erzielt werden. Dies ist die bedeutendste und charakteristischste Steuer, die auf Unternehmenstransaktionen anwendbar ist, da diese Körperschaftsteuer nur von Körperschaften und nicht von natürlichen Personen erhoben wird. Der türkische Körperschaftsteuersatz beträgt 2022 23 %, wobei erwartet wird, dass er 2023 auf 20 % gesenkt wird. Körperschaften in der Türkei können entweder als ansässige oder nicht ansässige Steuerpflichtige eingestuft werden.

Befinden sich sowohl der rechtliche Sitz als auch die geschäftliche Hauptverwaltung einer Gesellschaft außerhalb der Türkei, gilt die Gesellschaft als nicht ansässige Einheit. Befindet sich einer von beiden innerhalb der Türkei, gilt die Gesellschaft als ansässige Einheit. Ansässige Einheiten unterliegen mit ihrem weltweiten Einkommen der Besteuerung, während nicht ansässige Einheiten ausschließlich auf Einkünfte besteuert werden, die aus Tätigkeiten in der Türkei stammen.

Beispiel 1 – Körperschaftsteuer Ihre Gesellschaft (Gesellschaft A) stellt im Jahr 2022 Rechnungen über insgesamt 1.000.000 TL netto (nach Steuern) aus und erhält Rechnungen über insgesamt 500.000 TL für erworbene Produkte und Dienstleistungen. Nehmen wir außerdem an, dass Gesellschaft A im selben Jahr weitere Organisationsaufwendungen in Höhe von insgesamt 100.000 TL hatte. Das bedeutet, dass die Gesamtausgaben von Gesellschaft A 600.000 TL betragen und der Gewinn von Gesellschaft A für 2022 400.000 TL beträgt. Dies bedeutet, dass der Gewinn von 400.000 TL einer Körperschaftsteuer von 23 % unterliegt (92.000 TL), die bis März 2023 zu zahlen ist.

Beispiel 2 – Vierteljährliche Körperschaftsteuer (vorläufige Steuer) Gesellschaft A stellt für das erste Quartal 2022 (Januar, Februar und März) Rechnungen über insgesamt 1.000.000 TL netto (nach Steuern) aus. Die Organisationsaufwendungen von Gesellschaft A für denselben Zeitraum betragen 100.000 TL.

Szenario 1: Gesellschaft A erwirbt keine Produkte/Dienstleistungen und erhält daher im ersten Quartal keine Rechnungen von Dritten. Das bedeutet, dass der Quartalsgewinn von Gesellschaft A 900.000 TL beträgt (1.000.000 – 100.000). Dieser Quartalsgewinn unterliegt der vierteljährlichen Körperschaftsteuer von 23 %, sodass bis Mai 2022 insgesamt 207.000 TL als vorläufige Steuer zu zahlen sind.

Szenario 2: Gesellschaft A stellt im 1. Quartal 2022 keine Rechnungen aus, tätigt jedoch Ausgaben in Höhe von insgesamt 500.000 TL. Im 2. Quartal 2022 tätigt Gesellschaft A keine Ausgaben, stellt jedoch Rechnungen über insgesamt 600.000 TL aus. Da Gesellschaft A im 1. Quartal keine Einkünfte hatte, ist es nicht möglich, die im selben Zeitraum getätigten Ausgaben in Höhe von 500.000 TL abzuziehen; diese Ausgaben werden daher auf das 2. Quartal übertragen. Obwohl Gesellschaft A im 2. Quartal keine Ausgaben tätigte und einen Gewinn von 600.000 TL erzielte, wird wegen der aus dem vorherigen Quartal übertragenen Ausgabe von 500.000 TL diese übertragene Ausgabe abgezogen, und nur 100.000 TL unterliegen im 2. Quartal der vierteljährlichen Körperschaftsteuer von 23 %.

iii. Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer ist die Hauptsteuer, die auf nahezu alle Transaktionen anwendbar ist, einschließlich jeder Rechnung, die Ihre Gesellschaft für Dienstleistungen ausstellt. Je nach Art der Produkte und Dienstleistungen gelten unterschiedliche Mehrwertsteuerstufen. Der Hauptmehrwertsteuersatz beträgt jedoch 18 %. Je nach Art der Transaktion können außerdem Sätze von 8 % und 1 % anwendbar sein. Mehrwertsteuererklärungen werden am Ende jedes Monats auf Grundlage der ausgestellten und erhaltenen Rechnungen abgegeben, und die dem jeweiligen Monat entsprechende Mehrwertsteuer ist bis zum Ende des folgenden Monats zu zahlen.

Beispiel 3 – Mehrwertsteuer Gesellschaft A möchte eine Rechnung über ein Nettohonorar von 10.000 TL mit 18 % Mehrwertsteuer ausstellen. In diesem Fall beträgt die Mehrwertsteuer 1.800 TL, während die tatsächliche Rechnung über insgesamt 11.800 TL ausgestellt werden muss. Diese 11.800 TL werden vollständig vom Kunden eingezogen, und der Mehrwertsteuerbetrag wird am Monatsende gegenüber dem Finanzamt erklärt. Da Gesellschaft A den Mehrwertsteuerbetrag bereits eingezogen hat, muss Gesellschaft A diese Mehrwertsteuer vor Ablauf des Folgemonats an das Finanzamt zahlen.

Beispiel 4 – Abzug der Mehrwertsteuer Nehmen wir das obige Beispiel als Grundlage und gehen davon aus, dass Gesellschaft A eine Gesamtrechnung über 11.800 TL ausstellt, wobei 1.800 TL als Mehrwertsteuer ausgewiesen sind. In diesem Fall ist Gesellschaft A verpflichtet, 1.800 TL an das Finanzamt zu zahlen. Diese Mehrwertsteuer kann jedoch abgezogen werden, wenn Gesellschaft A ebenfalls Rechnungen von Dritten für erworbene Dienstleistungen oder Produkte erhält.

Szenario 1: Gesellschaft A stellt im Mai eine Rechnung über 11.800 TL an Gesellschaft X aus und erwirbt ebenfalls im Mai ein Produkt im Wert von 5.000 TL zuzüglich Mehrwertsteuer (die Mehrwertsteuer beträgt 900) mit Rechnung von Gesellschaft Y. Da sowohl die ausgestellte als auch die erhaltene Rechnung in denselben Monat fallen, wird die von Gesellschaft A an Gesellschaft Y gezahlte Mehrwertsteuer von 900 TL von der von Gesellschaft A bei Gesellschaft X erhobenen Mehrwertsteuer von 1.800 TL abgezogen, sodass die von Gesellschaft A zu zahlende Gesamtmehrwertsteuer 900 TL beträgt.

Szenario 2: Gesellschaft A stellt im Mai keine Rechnungen aus, erwirbt jedoch im Mai ein Produkt im Wert von 5.000 TL zuzüglich Mehrwertsteuer (die Mehrwertsteuer beträgt 900) mit Rechnung von Gesellschaft Y. Da Gesellschaft A im Mai keine Rechnungen ausgestellt hat, gibt es keine erklärte Mehrwertsteuer; obwohl Gesellschaft A eine Rechnung mit 900 TL Mehrwertsteuer erhalten hat, gibt es keine erklärte Mehrwertsteuer, von der diese 900 TL abgezogen werden könnten. Da überschüssige Mehrwertsteuerbeträge nicht in bar von den Finanzämtern verlangt werden können, wird diese überschüssige Mehrwertsteuer auf den folgenden Monat übertragen oder bis Gesellschaft A eine Rechnung ausstellt. Nehmen wir nun an, Gesellschaft A stellt im Juni eine Rechnung über 5.000 TL zuzüglich Mehrwertsteuer an Gesellschaft Z aus, und zwar über 11.800 TL einschließlich 1.800 TL Mehrwertsteuer. Unter normalen Umständen ist Gesellschaft A verpflichtet, für Juni aufgrund dieser Rechnung insgesamt 1.800 TL als Mehrwertsteuer zu zahlen. Da jedoch eine überschüssige Mehrwertsteuer von 900 TL aus Mai übertragen wurde, werden diese 900 TL abgezogen, und Gesellschaft A muss nur die verbleibenden 900 TL Mehrwertsteuer zahlen

iv. Quellensteuer

Die Quellensteuer ist eine besondere Steuerart, die sich von den anderen in diesem Kurzüberblick genannten Steuern unterscheidet. Sie ist nicht auf alle Transaktionen anwendbar und stellt daher eine Ausnahmebesteuerung dar. Im Wesentlichen handelt es sich um eine vorausbezahlte Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer, die im Allgemeinen direkt auf ausgestellten Rechnungen ausgewiesen wird, beispielsweise auf von Rechtsanwälten ausgestellten Rechnungen. Der Satz beträgt 20 %.

C. Schlussbemerkungen

Der rechtliche Rahmen für Steuern, insbesondere Körperschaftsteuer, in der Türkei ist hochkomplex. Es gibt zahlreiche Gesetze zu verschiedenen anwendbaren Steuern sowie Hunderte sekundärer Regelungen, darunter Verordnungen, Kommuniqués, interne Steuermemoranden usw., die die Regeln und Verfahren für Steuerabzüge, Erklärungen und Sanktionen regeln. In diesem Zusammenhang ist wichtig zu beachten, dass dieser Artikel kein vollständiger Leitfaden zu allen Fragen der Besteuerung in der Türkei sein soll, sondern vielmehr als kurze Einführung in die Körperschaftsteuer für Ausländer gedacht ist, die Investitionen in der Türkei erwägen.

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Diese Übersetzung dient ausschließlich Informationszwecken und kann vom Originaltext abweichen.