{"id":11165,"date":"2026-08-14T10:34:13","date_gmt":"2026-08-14T10:34:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.asylegal.com\/?post_type=insight&#038;p=11165"},"modified":"2026-08-14T10:51:22","modified_gmt":"2026-08-14T10:51:22","slug":"immobilienkauf-tuerkei-auslaender-2026","status":"publish","type":"insight","link":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/immobilienkauf-tuerkei-auslaender-2026\/","title":{"rendered":"Immobilienkauf in der T\u00fcrkei f\u00fcr Ausl\u00e4nder: Leitfaden 2026"},"content":{"rendered":"<h2>I. Einleitung<\/h2>\n<p>Der Immobilienkauf in der T\u00fcrkei ist f\u00fcr ausl\u00e4ndische Erwerber grunds\u00e4tzlich unkompliziert; die rechtlichen Risiken entstehen jedoch meist bereits vor der Eigentumsumschreibung im Grundbuch, die auf T\u00fcrkisch als tapu bezeichnet wird. Der Termin beim Grundbuchamt sollte daher nicht als Beginn der Transaktion verstanden werden. Vor Zahlung einer erheblichen Anzahlung sollte der Erwerber seine Erwerbsberechtigung best\u00e4tigen, pr\u00fcfen, ob der Verk\u00e4ufer als Eigent\u00fcmer eingetragen ist, das Grundbuch auf Beschr\u00e4nkungen untersuchen und anhand der Unterlagen der Gemeinde feststellen, ob die Immobilie in ihrem tats\u00e4chlichen Zustand dem rechtlich genehmigten Projekt entspricht. Soll die Immobilie zugleich f\u00fcr einen Antrag auf t\u00fcrkische Staatsangeh\u00f6rigkeit genutzt werden, ist in dieser Phase zus\u00e4tzlich eine gesonderte Pr\u00fcfung der hierf\u00fcr geltenden Voraussetzungen erforderlich.<\/p>\n<h2>II. Erwerbsberechtigung ausl\u00e4ndischer K\u00e4ufer beim Immobilienerwerb in der T\u00fcrkei<\/h2>\n<p>Ausl\u00e4ndische nat\u00fcrliche Personen d\u00fcrfen in der T\u00fcrkei grunds\u00e4tzlich Immobilien erwerben, wobei Beschr\u00e4nkungen aufgrund der Staatsangeh\u00f6rigkeit, der Lage und gesetzlicher H\u00f6chstgrenzen gelten. Das fr\u00fchere Gegenseitigkeitserfordernis wurde 2012 abgeschafft; der Immobilienerwerb durch Ausl\u00e4nder richtet sich heute im Wesentlichen nach <a href=\"https:\/\/www.tkgm.gov.tr\/en\/yabancii-db-sikca-sorulan-sorular\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Artikel 35 des Grundbuchgesetzes Nr. 2644<\/a>.<\/p>\n<p>Eine ausl\u00e4ndische nat\u00fcrliche Person darf in der T\u00fcrkei grunds\u00e4tzlich Immobilien mit einer Gesamtfl\u00e4che von bis zu 30 Hektar erwerben. Zus\u00e4tzlich d\u00fcrfen Erwerbe in einem bestimmten Bezirk 10 Prozent der dort in Privateigentum stehenden Fl\u00e4che nicht \u00fcberschreiten. F\u00fcr Immobilien in milit\u00e4rischen Zonen und ausgewiesenen Sicherheitsgebieten gelten weitere Beschr\u00e4nkungen; hierzu holt die Grundbuchdirektion w\u00e4hrend des Verfahrens eine Best\u00e4tigung der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde ein.<\/p>\n<p>F\u00fcr ausl\u00e4ndische Gesellschaften und t\u00fcrkische Gesellschaften mit ausl\u00e4ndischen Anteilseignern gelten unterschiedliche Vorschriften. Die beabsichtigte Eigent\u00fcmerstruktur sollte deshalb festgelegt werden, bevor die wirtschaftlichen Bedingungen vereinbart werden.<\/p>\n<h2>III. Ablauf des Erwerbs und Zeitpunkt des Eigentums\u00fcbergangs<\/h2>\n<p>\u00dcblicherweise beginnt das Verfahren mit der Auswahl der Immobilie und der Best\u00e4tigung, dass der K\u00e4ufer sie erwerben darf. Anschlie\u00dfend vereinbaren die Parteien die wirtschaftlichen Bedingungen in einem Angebot oder einer Reservierungsvereinbarung. Die <a href=\"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/practices\/real-estate-property\/\">rechtliche Pr\u00fcfung<\/a> sollte abgeschlossen sein, bevor eine erhebliche Anzahlung nicht mehr r\u00fcckzahlbar wird.<\/p>\n<p>Danach werden die Bank- und Devisenunterlagen vorbereitet, gefolgt vom WebTapu-Antrag und der amtlichen Eigentums\u00fcbertragung. Weder die Unterzeichnung eines privatschriftlichen Kaufvertrags noch die Zahlung des Kaufpreises oder die Besitz\u00fcbernahme bewirken den Eigentums\u00fcbergang. Das Eigentum wird rechtlich erst erworben, wenn der K\u00e4ufer als Eigent\u00fcmer im Grundbuch eingetragen ist. Jede Zahlungsentscheidung sollte diesen Unterschied ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<h2>IV. Grundbuch- und kommunalrechtliche Pr\u00fcfung<\/h2>\n<h3>Pr\u00fcfung des Grundbuchs<\/h3>\n<p>Das Grundbuch ist der Ausgangspunkt der Pr\u00fcfung. Aus dem aktuellen Grundbuchstand sollte hervorgehen, dass der Verk\u00e4ufer als Eigent\u00fcmer eingetragen ist und die Angaben zu Block, Parzelle und selbstst\u00e4ndiger Einheit mit der zu erwerbenden Immobilie \u00fcbereinstimmen. Au\u00dferdem ist das Grundbuch auf Hypotheken, Pf\u00e4ndungen, einstweilige Verf\u00fcgungen, Nie\u00dfbrauchsrechte, Dienstbarkeiten, Vormerkungen von Verkaufsversprechen und sonstige Beschr\u00e4nkungen zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Auch die Eigentumsform ist von Bedeutung. Bei Wohnungen sollte der K\u00e4ufer kl\u00e4ren, ob Stockwerkseigentum (kat m\u00fclkiyeti), eine Stockwerksdienstbarkeit (kat irtifak\u0131) oder eine andere Rechtsform besteht. Die von einem Immobilienmakler vorgelegte Kopie eines Grundbuchdokuments ersetzt nicht die Einsicht in den aktuellen amtlichen Grundbuchstand. Eine abschlie\u00dfende Grundbuchpr\u00fcfung kurz vor Vollzug ist empfehlenswert.<\/p>\n<h3>Unterlagen der Gemeinde, Iskan und nicht genehmigte \u00c4nderungen<\/h3>\n<p>Ein unbelastetes Grundbuch bedeutet nicht, dass das Geb\u00e4ude den \u00f6ffentlich-rechtlichen Anforderungen entspricht. Die Unterlagen der Gemeinde sind daher gesondert zu pr\u00fcfen. Je nach Immobilie umfasst dies den bauplanungsrechtlichen Status, die Baugenehmigung, die genehmigten Architekturpl\u00e4ne und die \u00fcblicherweise als iskan bezeichnete Nutzungsgenehmigung.<\/p>\n<p>Die Wohnung in ihrem tats\u00e4chlichen Zustand ist anschlie\u00dfend mit dem genehmigten Projekt abzugleichen. H\u00e4ufig anzutreffen sind verglaste Balkone, umgebaute Terrassen, Dachaufbauten, ausgebaute Kellerr\u00e4ume oder ohne Genehmigung in eine Wohnung einbezogene Gemeinschaftsfl\u00e4chen. Solche \u00c4nderungen k\u00f6nnen beim Weiterverkauf, bei der Finanzierung oder bei einer Neuentwicklung Schwierigkeiten verursachen und beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen nach sich ziehen. Entscheidend ist nicht allein, ob ein Grundbuchdokument vorhanden ist, sondern ob die erworbene Wohnung der von der Gemeinde genehmigten Wohnung entspricht.<\/p>\n<h3>Bauliches Risiko und Erdbebengefahr<\/h3>\n<p>Insbesondere in Istanbul ist dem baulichen Risiko besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Weder ein Grundbuchdokument noch eine Nutzungsgenehmigung, eine Baugenehmigung oder eine Pflichtversicherung gegen Erdbebensch\u00e4den best\u00e4tigen, dass ein Geb\u00e4ude bei einem k\u00fcnftigen Erdbeben baulich sicher ist. Bei \u00e4lteren Geb\u00e4uden, hochwertigen Erwerbsvorg\u00e4ngen und Geb\u00e4uden mit erheblichen baulichen Ver\u00e4nderungen kann eine unabh\u00e4ngige ingenieurtechnische Pr\u00fcfung der Tragwerks- und Erdbebensicherheit angezeigt sein.<\/p>\n<p>Ferner ist zu pr\u00fcfen, welche Rechtsstellung die Immobilie nach dem Gesetz Nr. 6306 \u00fcber die Umgestaltung von Gebieten unter Katastrophenrisiko hat. Die bereits erfolgte Einstufung als Risikogeb\u00e4ude oder ein laufendes Verfahren der st\u00e4dtebaulichen Umgestaltung kann zu Abriss, Kosten der Neuentwicklung und einem vor\u00fcbergehenden Besitzverlust f\u00fchren. Die als DASK bezeichnete Pflichtversicherung gegen Erdbebensch\u00e4den ist ein Versicherungsprodukt und kein Nachweis der baulichen Sicherheit.<\/p>\n<h2>V. Zahlung, Devisenumtausch und Transaktionsunterlagen<\/h2>\n<h3>Devisenkaufbescheinigung und Zeitpunkt der Zahlung<\/h3>\n<p>F\u00fcr ausl\u00e4ndische nat\u00fcrliche Personen gilt ein besonderes Devisenverfahren. Die Kaufpreisgelder m\u00fcssen \u00fcber das t\u00fcrkische Bankensystem abgewickelt werden; f\u00fcr die Grundbuchtransaktion ist eine <a href=\"https:\/\/www.tkgm.gov.tr\/en\/node\/9109\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Devisenkaufbescheinigung<\/a>, das D\u00f6viz Al\u0131m Belgesi oder DAB, einzuholen. Inhaber einer Blauen Karte (Blue Card), die hierf\u00fcr als ehemalige t\u00fcrkische Staatsangeh\u00f6rige behandelt werden, unterliegen dieser Pflicht nicht.<\/p>\n<p>Das Bankverfahren sollte vor dem Vollzug organisiert werden. Ein K\u00e4ufer sollte nicht allein deshalb den gesamten Kaufpreis \u00fcberweisen, weil ein WebTapu-Antrag eingereicht wurde. Soweit es die wirtschaftlichen Bedingungen zulassen, sollte eine erhebliche Zahlung damit abgestimmt werden, dass die Eigentums\u00fcbertragung vollzugsbereit ist und die Immobilie auf den Namen des K\u00e4ufers eingetragen werden kann.<\/p>\n<p>Das <a href=\"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/sicheres-zahlungssystem-immobilienverkaeufe-tuerkei\/\">verbindliche Sichere Zahlungssystem<\/a> f\u00fcr Zahlungen bei Immobilienverk\u00e4ufen soll nach der <a href=\"https:\/\/ticaret.gov.tr\/haberler\/tasinmaz-satislarinda-guvenli-odeme-sisteminin-devreye-alinma-tarihi-1-ekim-2026ya-ertelendi\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">dreimonatigen Verschiebung durch das Handelsministerium<\/a> ab dem 1. Oktober 2026 gelten. Transaktionen, deren Vollzug f\u00fcr diesen Tag oder einen sp\u00e4teren Zeitpunkt vorgesehen ist, sollten nach dem neuen Zahlungsmechanismus strukturiert werden.<\/p>\n<h3>Unterlagen, Dolmetscher und Vollmachten<\/h3>\n<p>Ein ausl\u00e4ndischer K\u00e4ufer ben\u00f6tigt im Allgemeinen einen g\u00fcltigen Reisepass mit \u00fcbersetzter und notariell beglaubigter Kopie, eine t\u00fcrkische Steuernummer oder die einschl\u00e4gige Ausl\u00e4nderidentifikationsnummer sowie die f\u00fcr den Grundbuchantrag erforderlichen Unterlagen. Hinzu kommen die Grundbuchangaben, der von der Gemeinde festgesetzte Immobilienwert, gegebenenfalls die DASK-Unterlagen und die DAB.<\/p>\n<p>Verf\u00fcgt der K\u00e4ufer nicht \u00fcber ausreichende T\u00fcrkischkenntnisse, kann beim Grundbuchamt ein erm\u00e4chtigter Dolmetscher erforderlich sein. Die Transaktion kann auch aufgrund einer ordnungsgem\u00e4\u00df erteilten Vollmacht abgeschlossen werden. Im Ausland ausgestellte Vollmachten k\u00f6nnen neben einer t\u00fcrkischen \u00dcbersetzung eine Apostille oder konsularische Legalisation erfordern. Wird einem t\u00fcrkischen Rechtsanwalt Vollmacht erteilt, ist kein Dolmetscher erforderlich.<\/p>\n<h3>Wertgutachten<\/h3>\n<p>Ein Wertgutachten ist nicht mehr allein deshalb erforderlich, weil der K\u00e4ufer ausl\u00e4ndischer Staatsangeh\u00f6riger ist. Die im M\u00e4rz 2019 eingef\u00fchrte allgemeine Pflicht wurde durch den <a href=\"https:\/\/www.tkgm.gov.tr\/sites\/default\/files\/2024-06\/document.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Grundbuchrunderlass vom 13. Juni 2024<\/a> f\u00fcr Transaktionen aufgehoben, die nicht dem Erwerb der Staatsangeh\u00f6rigkeit dienen. F\u00fcr Erwerbe zur Erlangung der Staatsangeh\u00f6rigkeit gelten die Bewertungsvorschriften fort; hierbei wird der Wert durch das Gutachten eines zugelassenen Bewertungsunternehmens und nicht durch den angegebenen Preis festgestellt. Auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, kann ein unabh\u00e4ngiges Wertgutachten bei einem hochwertigen Erwerb sinnvoll sein.<\/p>\n<h2>VI. Erwerbskosten im Jahr 2026<\/h2>\n<p>Die wichtigste staatliche Abgabe ist die Grundbuchgeb\u00fchr in H\u00f6he von 4 Prozent des angegebenen Kaufpreises. Sie setzt sich aus einem K\u00e4uferanteil von 2 Prozent und einem Verk\u00e4uferanteil von 2 Prozent zusammen. Die Parteien k\u00f6nnen wirtschaftlich vereinbaren, dass eine Seite einen gr\u00f6\u00dferen Anteil tr\u00e4gt. Bemessungsgrundlage ist der angegebene \u00dcbertragungspreis, der den f\u00fcr die Immobiliensteuer festgesetzten Wert nicht unterschreiten darf.<\/p>\n<p>Die Angabe eines unter dem tats\u00e4chlichen Kaufpreis liegenden Betrags ist erheblich kostspieliger geworden. Nach dem <a href=\"https:\/\/www.tbmm.gov.tr\/Yasama\/Kanun\/CB762938-704B-40D8-9AEA-0199F1CA40AB\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gesetz Nr. 7566<\/a>, das am 19. Dezember 2025 in Kraft getreten ist, wird bei Feststellung, dass der angegebene Preis nicht den tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnissen entspricht, die zus\u00e4tzliche Geb\u00fchr zusammen mit einer Steuerverluststrafe in gleicher H\u00f6he erhoben; zuvor betrug die Strafe 25 Prozent. Der angegebene Preis sollte daher dem tats\u00e4chlichen Gesch\u00e4ft entsprechen, und die \u00fcber das Bankensystem \u00fcberwiesenen Gelder sollten mit ihm im Einklang stehen.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich fallen Umlauffondsgeb\u00fchren des Grundbuchamts sowie weitere Geb\u00fchren f\u00fcr bestimmte Transaktionen mit ausl\u00e4ndischer Beteiligung an. Im Gesamtbudget sollten au\u00dferdem Maklerprovision, Rechtsberatungskosten, Notargeb\u00fchren, \u00dcbersetzungskosten, Bankgeb\u00fchren und DASK ber\u00fccksichtigt werden. Die Umsatzsteuer h\u00e4ngt vom Verk\u00e4ufer und der Art der Transaktion ab. Ausl\u00e4ndische K\u00e4ufer, die die einschl\u00e4gigen Voraussetzungen erf\u00fcllen, k\u00f6nnen bei der Erstlieferung einer Wohn- oder Gewerbeimmobilie von einer Befreiung profitieren; die ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rigkeit allein begr\u00fcndet diese jedoch nicht. Nach Abschluss des Erwerbs sollte der Eigent\u00fcmer j\u00e4hrliche Immobiliensteuer, Versorgungsentgelte und die als aidat bezeichneten Hausgeldzahlungen einplanen.<\/p>\n<h2>VII. Immobilienerwerb zur Erlangung der t\u00fcrkischen Staatsangeh\u00f6rigkeit<\/h2>\n<p>Ein ausl\u00e4ndischer Investor kann die Voraussetzungen f\u00fcr den Erwerb der t\u00fcrkischen Staatsangeh\u00f6rigkeit erf\u00fcllen, indem er qualifizierende Immobilien im Wert von mindestens 400.000 USD erwirbt und im Grundbuch eine dreij\u00e4hrige Ver\u00e4u\u00dferungsbeschr\u00e4nkung eintragen l\u00e4sst. Der Schwellenwert kann durch eine einzelne Immobilie oder mehrere auf den Namen derselben Person eingetragene Immobilien erreicht werden. Der Wert wird von einem zugelassenen Bewertungsunternehmen zu dem am Bewertungsstichtag geltenden Kurs der Zentralbank festgestellt.<\/p>\n<p>Allein der Erwerb einer Immobilie im Wert von 400.000 USD begr\u00fcndet noch keine Berechtigung. Die Immobilie muss einer <a href=\"https:\/\/www.tkgm.gov.tr\/yabancii-db\/turk-vatandasligi-kazanma-icin-tasinmazin-niteligi-ne-olmalidir\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">qualifizierenden Immobilienart<\/a> angeh\u00f6ren, das hei\u00dft, es muss Stockwerkseigentum oder eine Stockwerksdienstbarkeit begr\u00fcndet worden sein oder es muss sich um ein Grundst\u00fcck mit einem darauf befindlichen Geb\u00e4ude handeln. Die Eigentumshistorie, der Verk\u00e4ufer, die Bewertung, die Zahlungsnachweise und die Grundbuchstruktur k\u00f6nnen jeweils Einfluss darauf haben, ob die Investition die Voraussetzungen erf\u00fcllt; bestimmte Immobilien sind vollst\u00e4ndig ausgeschlossen. Ein Investor, der die Staatsangeh\u00f6rigkeit erwerben m\u00f6chte, sollte daher vor Zahlung einer erheblichen, nicht r\u00fcckzahlbaren Anzahlung sowohl kl\u00e4ren, ob die Immobilie von einem ausl\u00e4ndischen Staatsangeh\u00f6rigen rechtm\u00e4\u00dfig erworben werden darf, als auch, ob die Transaktion f\u00fcr einen Antrag auf Staatsangeh\u00f6rigkeit geeignet ist.<\/p>\n<h2>VIII. Gesamtbewertung<\/h2>\n<p>Ein Immobilienerwerb in der T\u00fcrkei kann effizient abgeschlossen werden, wenn die Transaktion sachgerecht strukturiert ist. Entscheidend ist, dass die rechtlichen und kommunalrechtlichen Pr\u00fcfungen vor der Bindung erheblicher Geldbetr\u00e4ge und nicht erst beim Termin zur Eigentumsumschreibung erfolgen.<\/p>\n<p>Das t\u00fcrkische Recht verpflichtet einen ausl\u00e4ndischen K\u00e4ufer bei einem gew\u00f6hnlichen Immobilienerwerb nicht zur Beauftragung eines Rechtsanwalts. Das Grundbuchverfahren erfasst Eigentum und Belastungen; es pr\u00fcft weder, ob eine Anzahlung hinreichend abgesichert ist, noch, ob eine Wohnung nicht genehmigte \u00c4nderungen aufweist oder eine Immobilie f\u00fcr den Erwerb der Staatsangeh\u00f6rigkeit geeignet ist. Diese Fragen geh\u00f6ren nicht zum Aufgabenbereich des Grundbuchamts und verbleiben beim K\u00e4ufer.<\/p>\n<p>Dieser Beitrag enth\u00e4lt allgemeine Informationen zur t\u00fcrkischen Rechtslage und Praxis mit Stand August 2026 und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung f\u00fcr eine konkrete Transaktion dar.<\/p>\n<p><em>Diese \u00dcbersetzung dient ausschlie\u00dflich Informationszwecken und kann vom Originaltext abweichen.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>I. Einleitung Der Immobilienkauf in der T\u00fcrkei ist f\u00fcr ausl\u00e4ndische Erwerber grunds\u00e4tzlich unkompliziert; die rechtlichen Risiken entstehen jedoch meist bereits vor der Eigentumsumschreibung im Grundbuch, die auf T\u00fcrkisch als tapu bezeichnet wird. Der Termin beim Grundbuchamt sollte daher nicht als Beginn der Transaktion verstanden werden. 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