{"id":11120,"date":"2026-07-31T15:46:13","date_gmt":"2026-07-31T15:46:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.asylegal.com\/?post_type=insight&#038;p=11120"},"modified":"2026-07-31T15:46:13","modified_gmt":"2026-07-31T15:46:13","slug":"gesetz-nr-7589-aenderungen-tuerkische-justizgesetzgebung","status":"publish","type":"insight","link":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/gesetz-nr-7589-aenderungen-tuerkische-justizgesetzgebung\/","title":{"rendered":"Wesentliche \u00c4nderungen der t\u00fcrkischen Justizgesetzgebung durch Gesetz Nr. 7589"},"content":{"rendered":"\r\n<h2 class=\"wp-block-heading\">I. Einf\u00fchrung<\/h2>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das am 31. Juli 2026 im Amtsblatt Nr. 33326 ver\u00f6ffentlichte Gesetz Nr. 7589 \u00fcber \u00c4nderungen einiger Gesetze zur Gew\u00e4hrleistung einer effektiven und effizienten Funktionsweise der Justiz \u00e4ndert zahlreiche Regelungen vom Zwangsvollstreckungs- und Verwaltungsprozessrecht bis hin zum Straf- und Zivilverfahrensrecht. Die ausgew\u00e4hlten Bestimmungen betreffen den Verkauf von im Wege der Erbfolge erworbenen Immobilien, die Zust\u00e4ndigkeit des Einzelrichters in Verwaltungssachen, den gesetzlichen Zinssatz, die Beteiligung an Betrugsdelikten, Daten aus molekulargenetischen Untersuchungen, die Aussetzung der Verk\u00fcndung des Urteils, die Verzinsung von Schadensersatzanspr\u00fcchen, Klagen \u00fcber unbezifferte Forderungen und Teilklagen sowie den Ablauf gerichtlicher Verhandlungen.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach Artikel 26 des Gesetzes tritt die \u00c4nderung zur handschriftlichen Unterschrift bei zivilgerichtlichen Verhandlungen per Video\u00fcbertragung am 31. Oktober 2026 in Kraft; die \u00fcbrigen ausgew\u00e4hlten \u00c4nderungen sind am 31. Juli 2026 in Kraft getreten. Der \u00dcbergangsartikel 1 sieht jedoch je nach Regelungsgegenstand unterschiedliche zeitliche Ankn\u00fcpfungspunkte vor, darunter die Bekanntmachung der Versteigerung, den Zeitpunkt der Klageerhebung, den Zeitpunkt des sch\u00e4digenden Ereignisses und das Verfahrensstadium einer Strafsache.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h2 class=\"wp-block-heading\">II. \u00c4nderungen im Zwangsvollstreckungsrecht, Verwaltungsprozessrecht und gesetzlichen Zinssatz<\/h2>\r\n\r\n\r\n\r\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Erste Versteigerung unter den Erben<\/h3>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach der \u00c4nderung von Artikel 114 des Zwangsvollstreckungs- und Konkursgesetzes findet bei einem zur Aufhebung der Gemeinschaft angeordneten Verkauf die erste Versteigerung ausschlie\u00dflich unter denjenigen Erben statt, die Eigent\u00fcmer sind, sofern s\u00e4mtliche Eigent\u00fcmer die Immobilie im Wege der Erbfolge erworben haben und keine Person au\u00dferhalb des Erbenkreises ein Eigentumsrecht daran besitzt. Dieses Verfahren wird nur einmal durchgef\u00fchrt. Bei der ersten Versteigerung muss das Gebot den h\u00f6heren Betrag aus dem vollen Sch\u00e4tzwert und der Gesamtsumme der durch die Immobilie gesicherten Forderungen, die der Forderung des die Verwertung betreibenden Gl\u00e4ubigers im Rang vorgehen, zuz\u00fcglich der Verwertungs- und Verteilungskosten \u00fcbersteigen. Bei der zweiten Versteigerung gilt dagegen die allgemeine Schwelle von f\u00fcnfzig Prozent.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der neue Wortlaut regelt eine antragsabh\u00e4ngige Befreiung von der Sicherheitsleistung f\u00fcr den Gl\u00e4ubiger, der die Verwertung beantragt hat und an der Versteigerung teilnehmen will, sowie die Befreiung des Fiskus von der Sicherheitsleistung. Eine allgemeine Befreiung allein aufgrund der Stellung als Miteigent\u00fcmer oder Erbe ist nicht vorgesehen. Zahlt der H\u00f6chstbietende den Zuschlagspreis nicht fristgerecht, wird die Sicherheitsleistung nicht zur\u00fcckerstattet; stattdessen gelten die gesetzlich bestimmten Kosten- und Verteilungsregelungen, und es wird eine Geldbu\u00dfe in H\u00f6he von f\u00fcnf Prozent des gebotenen Betrags verh\u00e4ngt. Unterl\u00e4sst der die Verwertung betreibende Gl\u00e4ubiger die fristgerechte Zahlung, werden au\u00dferdem zehn Prozent des Sch\u00e4tzwerts mit seiner Forderung verrechnet, und die Kosten dieses Verkaufs werden nicht dem Schuldner auferlegt. Diese \u00c4nderungen gelten nicht f\u00fcr Versteigerungen, die vor dem 31. Juli 2026 bekannt gemacht wurden.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Verwaltungssachen in der Zust\u00e4ndigkeit des Einzelrichters<\/h3>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit der \u00c4nderung von Artikel 7 des Gesetzes Nr. 2576 wurde der Kreis der Verwaltungssachen erweitert, \u00fcber die ein Einzelrichter entscheidet; Klagen gegen Regelungsakte bleiben davon ausgenommen. Neben Anfechtungs- und verwaltungsrechtlichen Leistungsklagen mit einem Streitwert von h\u00f6chstens 486.000 T\u00fcrkischen Lira entscheidet der Einzelrichter \u00fcber die gesetzlich bestimmten Streitigkeiten von Sch\u00fclern und Studierenden betreffend Disziplinarma\u00dfnahmen, Versetzung in die n\u00e4chste Klassenstufe, Notenfestsetzung, Wohnheime, Darlehen und Stipendien, \u00fcber Streitigkeiten von Amtstr\u00e4gern betreffend vor\u00fcbergehende Abordnung, Reisekosten, Dienstwohnungen, Urlaub und Verwarnungen, \u00fcber bestimmte Disziplinarma\u00dfnahmen \u00f6ffentlich-rechtlicher Berufsorganisationen sowie \u00fcber Streitigkeiten aus der Anwendung des Gesetzes Nr. 2022. Disziplinarma\u00dfnahmen gegen Sch\u00fcler und Studierende, die eine Suspendierung oder die Beendigung des Schul- oder Hochschulverh\u00e4ltnisses zur Folge haben, sowie Sanktionen von Berufsorganisationen, die die Berufsaus\u00fcbung vor\u00fcbergehend oder dauerhaft verhindern, sind ausgenommen. Die neue Zust\u00e4ndigkeitsregel gilt f\u00fcr Klagen, die nach dem 31. Juli 2026 erhoben werden.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Ankn\u00fcpfung des gesetzlichen Zinssatzes an den Rediskontsatz<\/h3>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach Artikel 1 des Gesetzes Nr. 3095 wird der <a href=\"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/practices\/debt-collection\/\">gesetzliche Zinssatz<\/a> in F\u00e4llen, in denen nach dem t\u00fcrkischen Obligationengesetz oder dem t\u00fcrkischen Handelsgesetzbuch Zinsen zu zahlen sind, deren Satz jedoch nicht vertraglich bestimmt wurde, mit achtzig Prozent des Rediskontsatzes berechnet, den die Zentralbank der Republik T\u00fcrkiye am 31. Dezember des Vorjahres bei kurzfristigen Kreditgesch\u00e4ften angewandt hat. Weicht der am 30. Juni geltende Rediskontsatz um mindestens f\u00fcnf Prozentpunkte von dem Satz des vorangegangenen 31. Dezember ab, werden f\u00fcr die zweite Jahresh\u00e4lfte achtzig Prozent des am 30. Juni geltenden Satzes zugrunde gelegt.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Da der am 31. Dezember 2025 geltende Rediskontsatz nach der amtlichen Tabelle der Zentralbank 38,75 Prozent betrug, bel\u00e4uft sich der gesetzliche Zinssatz f\u00fcr 2026 nach der neuen Formel auf 31 Prozent. Die \u00c4nderung betrifft Artikel 1 des Gesetzes Nr. 3095 \u00fcber den gesetzlichen Zinssatz; vertraglich vereinbarte Zinsen und Verzugszinsen sind weiterhin nach ihrer jeweiligen Rechtsgrundlage gesondert zu beurteilen.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h2 class=\"wp-block-heading\">III. \u00c4nderungen im Strafrecht und Strafverfahrensrecht<\/h2>\r\n\r\n\r\n\r\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Besondere Strafminderung bei Beteiligung an Betrugsdelikten<\/h3>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der neue Absatz 4 von Artikel 158 des t\u00fcrkischen Strafgesetzbuchs sieht eine Strafminderung um die H\u00e4lfte vor, wenn sich die Tatbeteiligung an einem Betrugsdelikt auf einen gesetzlich bestimmten Beitrag beschr\u00e4nkt. Die Minderung greift, wenn die Beteiligung zu dem Zweck, sich selbst oder einem anderen einen rechtswidrigen Verm\u00f6gensvorteil zu verschaffen, darauf beschr\u00e4nkt ist, einer anderen Person Zahlungsmittel wie Bank- oder Kreditkarten oder zwingend erforderliche Informationen oder Mittel zu \u00fcberlassen, die die Nutzung eines bei einer Bank, einem Finanzintermedi\u00e4r, einem Zahlungsdienstleister oder einem Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen gef\u00fchrten Kontos erm\u00f6glichen. Die Vorschrift beseitigt die strafrechtliche Verantwortlichkeit wegen Tatbeteiligung nicht, sondern ordnet f\u00fcr die gesetzlich umschriebene begrenzte Handlung eine zwingende Strafminderung an.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die \u00dcbergangsbestimmungen sehen je nachdem, ob sich eine vor dem Inkrafttreten abgeurteilte Sache bei einer Strafkammer des regionalen Berufungsgerichts, bei der Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationshof oder bereits in der Strafvollstreckung befindet, unterschiedliche Verfahren vor. Bestimmte Verurteilte in der Vollstreckungsphase k\u00f6nnen die in Artikel 168 Absatz 2 des t\u00fcrkischen Strafgesetzbuchs geregelte t\u00e4tige Reue in Anspruch nehmen, wenn diese zuvor nicht angewandt wurde und sie den Schaden des Opfers innerhalb von sechs Monaten nach der gerichtlichen Aufforderung vollst\u00e4ndig ersetzen.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Speicherung und Vernichtung molekulargenetischer Untersuchungsdaten<\/h3>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 80 der t\u00fcrkischen Strafprozessordnung bestimmt, dass die Ergebnisse molekulargenetischer Untersuchungen von Identit\u00e4tsangaben bereinigt in einem eigens daf\u00fcr vorgesehenen System gespeichert werden und eine Ausfertigung als Beweismittel in der Verfahrensakte aufbewahrt wird. Die Daten werden unverz\u00fcglich vernichtet, wenn die Frist f\u00fcr die Beschwerde gegen eine Einstellungsentscheidung abgelaufen ist, eine solche Beschwerde zur\u00fcckgewiesen wurde oder ein Freispruch beziehungsweise eine Entscheidung, von Strafe abzusehen, rechtskr\u00e4ftig geworden ist. In allen anderen F\u00e4llen erfolgt die Vernichtung zwanzig Jahre nach Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung. In beiden F\u00e4llen findet die Vernichtung in Anwesenheit des Staatsanwalts statt.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die betroffene Person kann bei einem Richter oder Gericht eine fr\u00fchere L\u00f6schung beantragen, wenn der Zweck der Speicherung entfallen ist oder ein berechtigter Grund vorliegt. Die Verwendung der Daten in einem laufenden Ermittlungs- oder Strafverfahren setzt eine Entscheidung des Gerichts, des Richters oder des Staatsanwalts voraus. Gegen Entscheidungen des Gerichts oder Richters ist die Beschwerde statthaft; gegen eine Entscheidung des Staatsanwalts kann der Friedensstrafrichter angerufen werden. Die technischen Einzelheiten des Systems, die Verfahren zur Speicherung und Vernichtung sowie die Voraussetzungen f\u00fcr die Nutzung der Daten werden durch eine gemeinsam vom Justizministerium und vom Innenministerium zu erlassende Verordnung festgelegt.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Aussetzung der Verk\u00fcndung des Urteils<\/h3>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 231 Abs\u00e4tze 5 bis 14 der t\u00fcrkischen Strafprozessordnung wurden neu gefasst. Wird gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von h\u00f6chstens zwei Jahren oder eine Geldstrafe verh\u00e4ngt, kann die Verk\u00fcndung des Urteils ausgesetzt werden, sofern der Angeklagte nicht bereits wegen einer vors\u00e4tzlichen Straftat verurteilt wurde, das Gericht zu der \u00dcberzeugung gelangt, dass er keine weitere Straftat begehen wird, und der durch die Tat verursachte Schaden vollst\u00e4ndig ersetzt ist. Kann der Schaden nicht sofort ausgeglichen werden, ist auch eine vollst\u00e4ndige Zahlung in monatlichen Raten w\u00e4hrend der Bew\u00e4hrungszeit zul\u00e4ssig. Die Bew\u00e4hrungszeit betr\u00e4gt f\u00fcnf Jahre. Einziehungsentscheidungen sind von dem Grundsatz ausgenommen, dass ein Urteil, dessen Verk\u00fcndung ausgesetzt wurde, keine Rechtsfolgen f\u00fcr den Angeklagten entfaltet.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gegen die Entscheidung \u00fcber die Aussetzung der Urteilsverk\u00fcndung ist grunds\u00e4tzlich die Berufung statthaft; ergeht die Entscheidung durch ein regionales Berufungsgericht oder den Kassationshof als erstinstanzliches Gericht, ist die Revision zul\u00e4ssig. Die Berufungs- und Revisionspr\u00fcfung erstreckt sich auf verfahrens- und materiellrechtliche Rechtsverst\u00f6\u00dfe der Entscheidung und des Urteils. Gegen ein Urteil, das wegen eines Versto\u00dfes gegen Bew\u00e4hrungsauflagen verk\u00fcndet oder neu erlassen wird, ist dagegen nur eine Beschwerde vorgesehen, deren Pr\u00fcfung auf die gesetzlich bestimmten Voraussetzungen beschr\u00e4nkt ist. Auf Folter- und Qu\u00e4lereidelikte sowie auf Straftaten, die ein Amtstr\u00e4ger aufgrund seiner dienstlichen T\u00e4tigkeit begangen hat und die als Misshandlung im Sinne von Artikel 17 der Verfassung einzustufen sind, findet diese Regelung keine Anwendung.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h2 class=\"wp-block-heading\">IV. \u00c4nderungen bei Schadensersatz- und Forderungsklagen<\/h2>\r\n\r\n\r\n\r\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Schadensersatz wegen Verlusts der Erwerbsf\u00e4higkeit und des Unterhalts<\/h3>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die in Artikel 55 des t\u00fcrkischen Obligationengesetzes eingef\u00fcgten Bestimmungen teilen den Beginn des Zinslaufs bei Sch\u00e4den aufgrund einer Minderung oder eines Verlusts der Erwerbsf\u00e4higkeit sowie bei Sch\u00e4den aus dem Wegfall der Unterst\u00fctzung durch den Verstorbenen in zwei Zeitr\u00e4ume auf. Der f\u00fcr einen Zeitraum berechnete Schadensersatz, in dem das Einkommen des Gesch\u00e4digten oder des verstorbenen Unterst\u00fctzers bekannt ist, wird ab dem Tag der unerlaubten Handlung oder des sch\u00e4digenden Ereignisses gesetzlich verzinst. Der Schadensersatz f\u00fcr einen Zeitraum, in dem dieses Einkommen nicht ermittelt werden kann, wird dagegen erst ab dem Tag der gerichtlichen Entscheidung gesetzlich verzinst. Eine vor Beginn der Beweisaufnahme zur Erf\u00fcllung geleistete Zahlung wird anteilig auf den zum Zahlungszeitpunkt zu bestimmenden Schadensersatzbetrag angerechnet. Diese Bestimmungen gelten nur f\u00fcr unerlaubte Handlungen oder sch\u00e4digende Ereignisse, die nach dem 31. Juli 2026 eingetreten sind.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Klage \u00fcber eine unbezifferte Forderung und Erh\u00f6hung des Antrags bei einer <a href=\"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/insights\/verjaehrung-teilklagen\/\">Teilklage<\/a><\/h3>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 107 der t\u00fcrkischen Zivilprozessordnung, der die Klage \u00fcber eine unbezifferte Forderung regelte, wurde aufgehoben. Daher kann nach dem 31. Juli 2026 keine neue Klage mehr auf Artikel 107 gest\u00fctzt werden. Nach dem \u00dcbergangsartikel 1 bleibt Artikel 107 jedoch auf Klagen anwendbar, die vor seiner Aufhebung erhoben wurden.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach dem neuen Absatz 4 von Artikel 109 der t\u00fcrkischen Zivilprozessordnung kann der Klageantrag in F\u00e4llen, in denen nur ein Teil der Forderung eingeklagt wurde, innerhalb desselben Verfahrens einmal und bis zum Abschluss der Beweisaufnahme erh\u00f6ht werden, ohne dem Verbot der Klageerweiterung zu unterliegen. Die Verj\u00e4hrung gilt auch hinsichtlich des erh\u00f6hten Teils bereits mit der Klageerhebung als unterbrochen.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h2 class=\"wp-block-heading\">V. Weitere \u00c4nderungen im Zivilverfahrensrecht<\/h2>\r\n\r\n\r\n\r\n<h3 class=\"wp-block-heading\">H\u00f6chstdauer zwischen Verhandlungsterminen<\/h3>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der neue Absatz 3 von Artikel 147 der t\u00fcrkischen Zivilprozessordnung bestimmt, dass im <a href=\"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/practices\/litigation-dispute\/\">schriftlichen Verfahren<\/a> zwischen zwei Verhandlungsterminen grunds\u00e4tzlich nicht mehr als drei Monate liegen d\u00fcrfen. In zwingenden F\u00e4llen, etwa wenn sich eine Sachverst\u00e4ndigenpr\u00fcfung aufgrund der Art der Sache verl\u00e4ngert oder Beweiserhebungen im Wege der Rechtshilfe durchgef\u00fchrt werden, kann der Richter unter Angabe der Gr\u00fcnde einen l\u00e4ngeren Zeitraum bestimmen. Das Gesetz kn\u00fcpft an eine \u00dcberschreitung der Dreimonatsfrist keine besondere Unwirksamkeitsfolge oder Sanktion.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Handschriftliche Unterschrift bei Verhandlungen per Video\u00fcbertragung<\/h3>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach Artikel 149 Absatz 4 der t\u00fcrkischen Zivilprozessordnung, der am 31. Oktober 2026 in Kraft tritt, finden die Vorschriften \u00fcber die handschriftliche Unterschrift grunds\u00e4tzlich keine Anwendung auf Personen, denen die Teilnahme an der Verhandlung per Bild- und Ton\u00fcbertragung gestattet wurde. Bei einem Gest\u00e4ndnis, der Eidesleistung, der Zustimmung zur Klager\u00fccknahme, dem Klageverzicht, der Anerkennung der Klage und einem Vergleich bleibt das Erfordernis der handschriftlichen Unterschrift jedoch bestehen. Die Vorschrift regelt ausschlie\u00dflich das Unterschriftsverfahren f\u00fcr Personen, deren Teilnahme per Video\u00fcbertragung bereits angeordnet wurde; sie begr\u00fcndet f\u00fcr sich allein keinen Anspruch auf eine solche Teilnahme.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Bindungswirkung eines Verbindungsbeschlusses<\/h3>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach der \u00c4nderung von Artikel 166 der t\u00fcrkischen Zivilprozessordnung ist das Gericht, bei dem die erste Klage erhoben wurde, an den Verbindungsbeschluss des anderen Gerichts erst gebunden, nachdem dieser rechtskr\u00e4ftig geworden ist. Artikel 24 des Gesetzes er\u00f6ffnet gegen Verbindungsbeschl\u00fcsse von Zivilgerichten desselben Gerichtsbezirks, derselben Instanz und derselben Gerichtsart eine selbstst\u00e4ndige Berufung. F\u00fcr die Bindungswirkung ist allein ma\u00dfgeblich, dass der Verbindungsbeschluss mit oder ohne Einlegung eines Rechtsmittels rechtskr\u00e4ftig geworden ist.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h2 class=\"wp-block-heading\">VI. Schlussfolgerung<\/h2>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr die ausgew\u00e4hlten \u00c4nderungen des Gesetzes Nr. 7589 besteht kein einheitlicher zeitlicher \u00dcbergangsma\u00dfstab. Ma\u00dfgeblich sind bei Zwangsversteigerungen das Datum der Bekanntmachung, bei Verwaltungssachen in der Zust\u00e4ndigkeit des Einzelrichters das Datum der Klageerhebung, bei den Schadensersatzbestimmungen das Datum der unerlaubten Handlung oder des sch\u00e4digenden Ereignisses, bei Klagen \u00fcber unbezifferte Forderungen das Datum der Klageerhebung und bei Artikel 158 Absatz 4 des t\u00fcrkischen Strafgesetzbuchs das jeweilige Verfahrensstadium. Die \u00c4nderung zur handschriftlichen Unterschrift bei Verhandlungen per Video\u00fcbertragung tritt abweichend von den \u00fcbrigen ausgew\u00e4hlten Bestimmungen am 31. Oktober 2026 in Kraft.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Gesetz \u00e4ndert innerhalb einer einzigen Regelung die Teilnahme- und Gebotsvoraussetzungen bei Zwangsversteigerungen, die Berechnung des gesetzlichen Zinssatzes, bestimmte Institute des Straf- und Strafverfahrensrechts, die Verzinsung von Schadensersatzanspr\u00fcchen sowie die Klagearten und den Verhandlungsablauf im Zivilverfahren. Der sachliche und zeitliche Anwendungsbereich jeder \u00c4nderung bestimmt sich nach den Voraussetzungen der jeweiligen Bestimmung oder des \u00dcbergangsartikels 1.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Diese \u00dcbersetzung dient ausschlie\u00dflich Informationszwecken und kann vom Originaltext abweichen.<\/em><\/p>\r\n\r\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gesetz Nr. 7589 \u00e4ndert Vorschriften zu Vollstreckung, gesetzlichen Zinsen, Strafverfahren, Schadensersatz und Zivilprozessrecht.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":11129,"template":"","insight_category":[],"insight_topic":[],"class_list":["post-11120","insight","type-insight","status-publish","has-post-thumbnail","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight\/11120","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/insight"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight\/11120\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":11121,"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight\/11120\/revisions\/11121"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/11129"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=11120"}],"wp:term":[{"taxonomy":"insight_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight_category?post=11120"},{"taxonomy":"insight_topic","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight_topic?post=11120"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}