{"id":11073,"date":"2026-07-29T12:57:17","date_gmt":"2026-07-29T12:57:17","guid":{"rendered":"https:\/\/www.asylegal.com\/?post_type=insight&#038;p=11073"},"modified":"2026-07-29T12:57:18","modified_gmt":"2026-07-29T12:57:18","slug":"online-veroeffentlichung-personenbezogener-daten-beschluss-2026-1301","status":"publish","type":"insight","link":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/online-veroeffentlichung-personenbezogener-daten-beschluss-2026-1301\/","title":{"rendered":"KVKK-Beschluss 2026\/1301: Online-Ver\u00f6ffentlichungen \u00f6ffentlicher Stellen"},"content":{"rendered":"\r\n<h2 class=\"wp-block-heading\">I. Einf\u00fchrung<\/h2>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Beschluss Nr. 2026\/1301 der t\u00fcrkischen Datenschutzbeh\u00f6rde vom 1. Juli 2026 wurde im Amtsblatt vom 28. Juli 2026 mit der Nummer 33323 als Grundsatzbeschluss \u00fcber die Online-Weitergabe personenbezogener Daten durch Verantwortliche mit \u00f6ffentlich-rechtlicher Rechtspers\u00f6nlichkeit ver\u00f6ffentlicht. Er betrifft personenbezogene Daten, die von \u00f6ffentlichen Einrichtungen, Gemeinden, besonderen Provinzverwaltungen, Universit\u00e4ten und anderen Verantwortlichen mit \u00f6ffentlich-rechtlicher Rechtspers\u00f6nlichkeit auf Websites, in sozialen Medien und \u00fcber vergleichbare Kan\u00e4le ver\u00f6ffentlicht werden. Der Beschluss sieht weder eine gesonderte \u00dcbergangsfrist noch eine feste Anzahl von Tagen vor. Er verlangt vielmehr, dass bestehende Ver\u00f6ffentlichungen \u201edringend\u201c und damit ohne Verz\u00f6gerung \u00fcberpr\u00fcft werden.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Online-Ver\u00f6ffentlichung eines Dokuments, das personenbezogene Daten enth\u00e4lt, legt diese Daten offen und macht sie Dritten zug\u00e4nglich. Die Beh\u00f6rde behandelt daher bereits die Ver\u00f6ffentlichung als Verarbeitung personenbezogener Daten. Allein der Umstand, dass ein Dokument mit den gesetzlichen Aufgaben einer \u00f6ffentlichen Stelle zusammenh\u00e4ngt, rechtfertigt es nicht, das Dokument vollst\u00e4ndig im frei zug\u00e4nglichen Internet zu ver\u00f6ffentlichen. Jede Ver\u00f6ffentlichung muss auf einer Verarbeitungsvoraussetzung nach dem <a href=\"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/practices\/data-protection\/\">Gesetz Nr. 6698 \u00fcber den Schutz personenbezogener Daten<\/a> beruhen und zugleich den allgemeinen Verarbeitungsgrunds\u00e4tzen entsprechen. Hierzu geh\u00f6ren insbesondere Rechtm\u00e4\u00dfigkeit und Verarbeitung nach Treu und Glauben, Richtigkeit, festgelegte und legitime Zwecke, Datenminimierung sowie die Aufbewahrung nur f\u00fcr den gesetzlich oder durch den Verarbeitungszweck erforderlichen Zeitraum.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Grundsatzbeschluss richtet sich unmittelbar an Verantwortliche mit \u00f6ffentlich-rechtlicher Rechtspers\u00f6nlichkeit. Er begr\u00fcndet weder eine allgemeine und unmittelbar geltende Ver\u00f6ffentlichungsregel f\u00fcr privatrechtliche Unternehmen noch eine eigenst\u00e4ndige Verpflichtung privater Dienstleister. Sein Adressatenkreis ist daher auf \u00f6ffentlich-rechtliche Verantwortliche begrenzt.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h2 class=\"wp-block-heading\">II. Anwendungsbereich des Beschlusses und rechtliche Einordnung der Online-Ver\u00f6ffentlichung<\/h2>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Grundsatzbeschluss beschr\u00e4nkt sich nicht auf die \u00dcberpr\u00fcfung von Websites und Konten in sozialen Medien. Dieselben Ma\u00dfst\u00e4be sind auch einzuhalten, wenn personenbezogene Daten in der internen oder institutionen\u00fcbergreifenden Korrespondenz, in E-Mails, Bekanntmachungen, geschlossenen elektronischen Umgebungen sowie an Anschlag- und Mitteilungstafeln weitergegeben werden. Neben der Pr\u00fcfung \u00f6ffentlich zug\u00e4nglicher Inhalte ist daher auch die interne und zugangsbeschr\u00e4nkte Weitergabe gesondert zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die von der Beh\u00f6rde festgestellten Ver\u00f6ffentlichungen enthalten weit mehr als Namen und Kontaktdaten. Der Beschluss nennt die Namen der Eltern, das Alter, t\u00fcrkische Identit\u00e4tsnummern, Adressen, Geburtsorte, Beruf, Fachgebiet, Arbeitsplatz, Amts- oder Berufsbezeichnung, Dienstjahre, Registrierungsnummer, Organisationseinheit, Daten zum Milit\u00e4rdienst und zur Ausbildung, Block- und Parzellenangaben zu Immobilien, die Gegenstand \u00f6ffentlicher Auslosungen sind, sowie Pr\u00fcfungs- oder Bewerbungsnummern, KPSS-Ergebnisse, Angaben zum Bestehen oder Nichtbestehen, richtige und falsche Antworten, Studenten- oder Kandidatennummern, Angaben zu fehlenden Unterlagen und den Status als ehemalig verurteilte Person. Die Breite dieser Beispiele zeigt, dass eine Ver\u00f6ffentlichungspr\u00fcfung weder auf offensichtliche Identifikatoren noch auf eine einzelne Dokumentenart begrenzt werden kann.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine Online-Ver\u00f6ffentlichung birgt ein h\u00f6heres Datensicherheitsrisiko als die Weitergabe in einer st\u00e4rker beschr\u00e4nkten Umgebung an einen kleineren Personenkreis. Der Beschluss behandelt den Zugangskanal deshalb als eigenst\u00e4ndige Frage der rechtlichen Ausgestaltung. Kann das legitime Ziel dadurch erreicht werden, dass nur Teilnehmer oder ausschlie\u00dflich die betroffene Person Zugang erhalten, ist die offene Ver\u00f6ffentlichung durch ein zugangskontrolliertes Verfahren zu ersetzen.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h2 class=\"wp-block-heading\">III. Verarbeitungsvoraussetzungen, Datenminimierung und Ver\u00f6ffentlichungsdauer<\/h2>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine Online-Ver\u00f6ffentlichung muss zun\u00e4chst auf einer g\u00fcltigen Verarbeitungsvoraussetzung beruhen. Artikel 5 des Gesetzes Nr. 6698 gilt f\u00fcr gew\u00f6hnliche personenbezogene Daten, w\u00e4hrend Artikel 6 besondere Kategorien personenbezogener Daten regelt. Als Beispiele nennt der Beschluss eine gesetzlich ausdr\u00fccklich vorgesehene Verarbeitung und eine Verarbeitung, die erforderlich ist, damit der Verantwortliche eine rechtliche Verpflichtung erf\u00fcllen kann. Fehlt eine g\u00fcltige Verarbeitungsvoraussetzung, d\u00fcrfen die personenbezogenen Daten nicht online weitergegeben werden.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Vorliegen einer Verarbeitungsvoraussetzung erlaubt weder automatisch die Ver\u00f6ffentlichung jedes in einem Dokument enthaltenen Feldes noch einen unbeschr\u00e4nkten Zugang zu dem Dokument. Die Daten sind auf das f\u00fcr den Ver\u00f6ffentlichungszweck erforderliche Mindestma\u00df zu begrenzen. Kann ein Pr\u00fcfungsergebnis anhand einer individuellen Kandidatenreferenz zugeordnet werden, w\u00e4re die Ver\u00f6ffentlichung einer t\u00fcrkischen Identit\u00e4tsnummer, der Wohnanschrift, der Telefonnummer, der Namen der Eltern oder sachfremder Personalangaben mit dem Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsgrundsatz unvereinbar. Der Zusammenhang zwischen jeder Datenkategorie und dem Zweck der Bekanntmachung muss konkret festgestellt werden; er darf nicht allein aus der verwendeten Dokumentenvorlage abgeleitet werden.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auch die Ver\u00f6ffentlichungsdauer ist Teil derselben Pr\u00fcfung. Nach dem Beschluss ist der Verf\u00fcgbarkeitszeitraum anhand der im anwendbaren Recht vorgesehenen oder f\u00fcr den Verarbeitungszweck erforderlichen Dauer festzulegen; anschlie\u00dfend sind die zur Beendigung der Ver\u00f6ffentlichung erforderlichen Schritte vorzunehmen. Eine Rechtsgrundlage f\u00fcr die Bekanntgabe eines Pr\u00fcfungs-, Auslosungs-, Ernennungs- oder Bewerbungsergebnisses zum ma\u00dfgeblichen Zeitpunkt rechtfertigt es nicht automatisch, das Dokument \u00fcber Jahre hinweg in einem offenen Archiv vorzuhalten. Ver\u00f6ffentlichungsdatum, genehmigte Verf\u00fcgbarkeitsdauer und Entfernungsdatum sollten im selben Nachweis nachvollziehbar sein.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Pr\u00fcfung von Verarbeitungsvoraussetzungen, Datenminimierung und Dauer wird durch <a href=\"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/tuerkei-kvkk-2026-347-einwilligung-datenschutzhinweise\/\">Transparenz- und Sicherheitsanforderungen<\/a> erg\u00e4nzt. Nach Artikel 10 des Gesetzes Nr. 6698 und dem Kommuniqu\u00e9 \u00fcber die Verfahren und Grunds\u00e4tze zur Erf\u00fcllung der Informationspflicht muss der Verantwortliche die erforderlichen Informationen bereitstellen und deren Bereitstellung nachweisen k\u00f6nnen. Artikel 12 verlangt administrative und technische Ma\u00dfnahmen, die den durch die Online-Ver\u00f6ffentlichung geschaffenen Zugangs- und Weiterverwendungsrisiken Rechnung tragen, sowie interne Pr\u00fcfungen der Umsetzung des Gesetzes.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h2 class=\"wp-block-heading\">IV. Ma\u00dfnahmen f\u00fcr bestehende Online-Inhalte<\/h2>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nicht f\u00fcr jedes Dokument ist dieselbe Ma\u00dfnahme angemessen. Bei bestehenden Ver\u00f6ffentlichungen l\u00e4sst der Beschluss die Entfernung und die Schw\u00e4rzung oder eine vergleichbare Anpassung als alternative Reaktionen zu, nachdem die Verarbeitungsvoraussetzung und die Einhaltung der allgemeinen Grunds\u00e4tze gemeinsam gepr\u00fcft worden sind. Die Vernichtung ist gesondert zu pr\u00fcfen, wenn die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Verarbeitung entfallen sind. Ein authentifizierter oder beschr\u00e4nkter Zugang betrifft hingegen Ergebnisse, die weiterhin verf\u00fcgbar sein m\u00fcssen, ohne \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich zu bleiben.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Entfernung aus dem Internet<\/h3>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Personenbezogene Daten, f\u00fcr die keine g\u00fcltige Verarbeitungsvoraussetzung besteht, d\u00fcrfen nicht online ver\u00f6ffentlicht werden; eine bestehende Ver\u00f6ffentlichung darf nicht weiterhin \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich bleiben. Liegen sowohl eine g\u00fcltige Verarbeitungsvoraussetzung als auch ein fortbestehender rechtm\u00e4\u00dfiger Ver\u00f6ffentlichungszweck vor, betrifft der Mangel jedoch unn\u00f6tige Datenfelder oder die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit nach den allgemeinen Grunds\u00e4tzen, kann die Reaktion nicht automatisch auf eine einzige Ma\u00dfnahme reduziert werden. Ob die Entfernung, die Schw\u00e4rzung oder eine vergleichbare Anpassung angemessen ist, richtet sich nach der Art des Mangels, der Datenkategorie, dem Ver\u00f6ffentlichungszweck, der Verf\u00fcgbarkeitsdauer und dem Zugangsmodell.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Durch die Entfernung wird das Dokument auf der \u00f6ffentlichen Website oder im betreffenden sozialen Medium unzug\u00e4nglich. Daraus folgt nicht zwingend, dass die zugrunde liegende Akte aus dem amtlichen Bestand der \u00f6ffentlichen Stelle entfernt werden muss. Die weitere Speicherung ist anhand der einschl\u00e4gigen Aufbewahrungspflichten gesondert zu beurteilen. Die Entfernung eines Dokuments aus dem Internet und die Vernichtung s\u00e4mtlicher bei der Einrichtung vorhandener Kopien sind daher unterschiedliche Ma\u00dfnahmen.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Schw\u00e4rzung und inhaltliche Anpassung<\/h3>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bestehen eine g\u00fcltige Verarbeitungsvoraussetzung und ein fortdauernder Zweck, enth\u00e4lt das Dokument aber Angaben, die f\u00fcr diesen Zweck nicht erforderlich sind, kann eine Schw\u00e4rzung oder eine vergleichbare Anpassung gew\u00e4hlt werden. Eine Schw\u00e4rzung kann den ma\u00dfgeblichen Inhalt einer Bekanntmachung erhalten und zugleich eine t\u00fcrkische Identit\u00e4tsnummer, eine Adresse, eine Telefonnummer, eine Registrierungsnummer oder einen anderen Identifikator ganz oder im erforderlichen Umfang unkenntlich machen. Welche Felder zu schw\u00e4rzen sind, bestimmt sich nach der jeweiligen Datenkategorie und dem Ver\u00f6ffentlichungszweck. Die Ver\u00f6ffentlichung s\u00e4mtlicher in einer Standardvorlage enthaltener Felder ersetzt keine Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitspr\u00fcfung.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine Schw\u00e4rzung reicht nicht in jedem Fall aus. Lassen sich nicht erforderliche Felder nicht abtrennen, ist die Ver\u00f6ffentlichungsdauer abgelaufen oder ist der offene Zugang mit dem Ver\u00f6ffentlichungszweck unvereinbar, muss der Inhalt entfernt oder das Zugangsmodell ge\u00e4ndert werden. Die Schw\u00e4rzung ist damit eine verf\u00fcgbare Interventionsform, aber kein allgemeiner Ersatz f\u00fcr die Entfernung.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Vernichtung<\/h3>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Sind die Gr\u00fcnde, die eine Verarbeitung erfordern, entfallen, geht die Pr\u00fcfung \u00fcber die Beendigung der Online-Ver\u00f6ffentlichung hinaus. Der Grundsatzbeschluss verweist auf Artikel 7 des Gesetzes Nr. 6698 und die Verordnung \u00fcber die L\u00f6schung, Vernichtung oder Anonymisierung personenbezogener Daten und verlangt die erforderlichen Vernichtungsma\u00dfnahmen. Dabei ist auch zu pr\u00fcfen, ob f\u00fcr die weitere Speicherung der Daten in anderen Systemen der Einrichtung noch eine Rechtsgrundlage besteht. Die Entfernung der \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Webkopie berechtigt nicht zur unbefristeten Aufbewahrung anderer Kopien, deren Verarbeitungsgrund entfallen ist.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Authentifizierter und beschr\u00e4nkter Zugang<\/h3>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Pr\u00fcfungs-, Auslosungs- oder vergleichbares Ergebnis muss unter Umst\u00e4nden weiterhin bereitgestellt werden, ohne \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich zu sein. Ist es erforderlich, dass die Teilnehmer die Ergebnisse der jeweils anderen Teilnehmer \u00fcberpr\u00fcfen k\u00f6nnen, kann der Zugang auf die Teilnehmer der betreffenden Aktivit\u00e4t beschr\u00e4nkt werden. Besteht kein entsprechender \u00dcberpr\u00fcfungsbedarf, kann jeder Person ausschlie\u00dflich Zugang zu ihrem eigenen Ergebnis gew\u00e4hrt werden. Als geeignete Beispiele nennt der Beschluss passende E-Government-Plattformen und Verfahren zur Identit\u00e4tspr\u00fcfung mittels Zwei-Faktor-Authentifizierung. Das Zugangsmodell ist anhand der Art des Ergebnisses, des \u00dcberpr\u00fcfungsbedarfs, der Datenkategorien und des vorgesehenen Nutzerkreises festzulegen.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h2 class=\"wp-block-heading\">V. Gesamtbewertung<\/h2>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Umsetzung erfordert mehr als eine einmalige Suche auf den Webdomains und Konten in sozialen Medien. F\u00fcr jede Ver\u00f6ffentlichung sollten die zust\u00e4ndige Einheit, die Datenkategorien, die Verarbeitungsvoraussetzung, der Ver\u00f6ffentlichungszweck, der Adressatenkreis, Beginn und Ende der Ver\u00f6ffentlichung, der Transparenznachweis, die Ma\u00dfnahme zur Schw\u00e4rzung oder Entfernung sowie ihr Abschlussdatum dokumentiert werden. Derselbe Nachweis unterst\u00fctzt sowohl die dringende \u00dcberpr\u00fcfung bestehender Inhalte als auch eine Pr\u00fcfung neuer Inhalte vor der Ver\u00f6ffentlichung. Da das Gebot einer Pr\u00fcfung ohne Verz\u00f6gerung keine feste gesetzliche Frist nach Kalendertagen festlegt, kommt es auf den Nachweis an, dass die Pr\u00fcfung ohne Verz\u00f6gerung eingeleitet und in einem nachvollziehbaren Verfahren durchgef\u00fchrt wurde.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Grundsatzbeschluss verlangt au\u00dferdem ausdr\u00fccklich Schulungs- und Sensibilisierungsma\u00dfnahmen f\u00fcr Besch\u00e4ftigte, insbesondere f\u00fcr die f\u00fcr Websites und Plattformen sozialer Medien zust\u00e4ndigen Personen. Die Schulungen sollten durch eine klare Aufgabenverteilung erg\u00e4nzt werden, aus der hervorgeht, wer eine Ver\u00f6ffentlichung genehmigen darf, welche Dokumentenfelder nicht im offenen Internet ver\u00f6ffentlicht werden d\u00fcrfen, wie die Ver\u00f6ffentlichungsdauer festgelegt wird und wer eine Entscheidung \u00fcber Schw\u00e4rzung oder Entfernung umsetzt. Der Verantwortliche muss zudem die zur Gew\u00e4hrleistung der internen Umsetzung des Gesetzes erforderlichen Pr\u00fcfungen durchf\u00fchren oder durchf\u00fchren lassen.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Feststellung, dass die im Beschluss vorgesehenen Ma\u00dfnahmen nicht getroffen wurden, f\u00fchrt nicht ohne eine Untersuchung automatisch zu einer Verwaltungsgeldbu\u00dfe. Die Beh\u00f6rde erkl\u00e4rt, dass sie den konkreten Fall im Rahmen ihrer Untersuchungsbefugnisse pr\u00fcfen und gegen den betreffenden Verantwortlichen Ma\u00dfnahmen nach Artikel 18 des Gesetzes Nr. 6698 ergreifen wird. Das Durchsetzungs- und Sanktionsrisiko h\u00e4ngt daher vom Inhalt und Umfang der Ver\u00f6ffentlichung, den Datenkategorien, der Verarbeitungsvoraussetzung, dem Zugangsmodell, der Ver\u00f6ffentlichungsdauer sowie den getroffenen administrativen und technischen Ma\u00dfnahmen ab. F\u00fcr Verantwortliche mit \u00f6ffentlich-rechtlicher Rechtspers\u00f6nlichkeit besteht die praktische Reaktion darin, bestehende Ver\u00f6ffentlichungen ohne Verz\u00f6gerung zu klassifizieren und f\u00fcr jeden Einzelfall die Rechtsgrundlage f\u00fcr offenen Zugang, beschr\u00e4nkten Zugang, Schw\u00e4rzung, Entfernung oder Vernichtung zu dokumentieren.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Diese \u00dcbersetzung dient ausschlie\u00dflich Informationszwecken und kann vom Originaltext abweichen.<\/em><\/p>\r\n\r\n<p>&nbsp;<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Beschluss Nr. 2026\/1301 der t\u00fcrkischen Datenschutzbeh\u00f6rde verlangt eine \u00dcberpr\u00fcfung bestehender Online-Ver\u00f6ffentlichungen \u00f6ffentlich-rechtlicher Verantwortlicher ohne Verz\u00f6gerung. Er konkretisiert Verarbeitungsvoraussetzungen, Datenminimierung, Ver\u00f6ffentlichungsdauer sowie Entfernung, Schw\u00e4rzung, Vernichtung und zugangsbeschr\u00e4nkte Bereitstellung.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":11083,"template":"","insight_category":[],"insight_topic":[],"class_list":["post-11073","insight","type-insight","status-publish","has-post-thumbnail","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight\/11073","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/insight"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight\/11073\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":11091,"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight\/11073\/revisions\/11091"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/11083"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=11073"}],"wp:term":[{"taxonomy":"insight_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight_category?post=11073"},{"taxonomy":"insight_topic","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight_topic?post=11073"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}