{"id":11058,"date":"2026-07-25T15:22:56","date_gmt":"2026-07-25T15:22:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.asylegal.com\/?post_type=insight&#038;p=11058"},"modified":"2026-07-28T07:03:53","modified_gmt":"2026-07-28T07:03:53","slug":"tuerkisches-erbrecht-auslaendische-erben-2026","status":"publish","type":"insight","link":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/tuerkisches-erbrecht-auslaendische-erben-2026\/","title":{"rendered":"T\u00fcrkisches Erbrecht 2026: Ausl\u00e4ndische Erben und Immobilien"},"content":{"rendered":"<h2 class=\"wp-block-heading\">I. Einleitung<\/h2>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein t\u00fcrkischer Nachlass weist einen grenz\u00fcberschreitenden Bezug auf, wenn der Erblasser ausl\u00e4ndischer Staatsangeh\u00f6riger war, ein Erbe im Ausland lebt oder der Nachlass Verm\u00f6genswerte in der T\u00fcrkei umfasst. Die Feststellung der Familienangeh\u00f6rigen ist nur der Ausgangspunkt, weil das anwendbare Recht je nach Verm\u00f6genswert und Rechtsfrage unterschiedlich sein kann.<\/p>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Umfasst der Nachlass Immobilien in der T\u00fcrkei, muss diese Pr\u00fcfung mit dem Nachweis der Erbenstellung, der Verwendung ausl\u00e4ndischer Personenstandsurkunden, den Grundbuchformalit\u00e4ten und dem Zeitplan der Erbschaftsteuer abgestimmt werden. Ein Testament, eine lebzeitige \u00dcbertragung, ein g\u00fcterrechtlicher Anspruch oder eine Forderung gegen den Nachlass kann zudem die Erbquoten oder die vor der Eintragung erforderlichen Schritte ver\u00e4ndern.<\/p>\n<h2 class=\"wp-block-heading\">II. Welches Recht gilt f\u00fcr einen grenz\u00fcberschreitenden Nachlass?<\/h2>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 20 des Gesetzes Nr. 5718 \u00fcber das internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht bestimmt, dass die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Heimatrecht des Erblassers unterliegt, w\u00e4hrend auf in der T\u00fcrkei belegene unbewegliche Sachen t\u00fcrkisches Recht anzuwenden ist. F\u00fcr die Er\u00f6ffnung, den Erwerb und die Teilung eines Nachlasses ist dagegen das Recht des Staates ma\u00dfgeblich, in dem sich das Nachlassverm\u00f6gen befindet. Ein grenz\u00fcberschreitender Nachlass ist daher nach Verm\u00f6genswert und Rechtsfrage zu pr\u00fcfen und nicht nach einem einzigen unterstellten Recht.<\/p>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">T\u00fcrkisches Recht kann somit die Erbfolge hinsichtlich einer Wohnung in Istanbul regeln, auch wenn der Erblasser und die Erben Staatsangeh\u00f6rige eines anderen Landes waren, w\u00e4hrend f\u00fcr ein Bankkonto oder Gesellschaftsanteile eine andere Beurteilung gelten kann. T\u00fcrkische Gerichte k\u00f6nnen au\u00dferdem zust\u00e4ndig sein, wenn der letzte Wohnsitz des Erblassers oder, falls ein solcher fehlt, Nachlassverm\u00f6gen in der T\u00fcrkei liegt. Ein in der T\u00fcrkei befindlicher Nachlass ohne Erben f\u00e4llt an den Staat.<\/p>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein ausl\u00e4ndisches Testament ist nicht allein deshalb unwirksam, weil der Nachlass Verm\u00f6gen in der T\u00fcrkei umfasst. Form, Testierf\u00e4higkeit und materielle Wirkung sind getrennte Fragen. Das Gesetz Nr. 5718 wendet seine allgemeine Formregel an und erkennt auch eine Verf\u00fcgung an, die dem Heimatrecht des Erblassers entspricht; die Testierf\u00e4higkeit wird nach dem Zeitpunkt der Verf\u00fcgung beurteilt. Die Wirkung des Testaments auf t\u00fcrkische Immobilien ist dennoch zusammen mit den f\u00fcr diese Immobilien geltenden erbrechtlichen Regeln, einschlie\u00dflich der Pflichtteilsrechte, zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Soweit die gesetzliche Erbfolge nach t\u00fcrkischem Recht gilt, bilden die Abk\u00f6mmlinge die erste Erbenklasse. Der \u00fcberlebende Ehegatte erh\u00e4lt neben Abk\u00f6mmlingen ein Viertel, neben den Eltern des Erblassers oder deren Abk\u00f6mmlingen die H\u00e4lfte, neben Gro\u00dfeltern oder deren Abk\u00f6mmlingen drei Viertel und den gesamten Nachlass, wenn keine dieser Personen vorhanden ist. Diese Quoten bleiben testamentarischen Verf\u00fcgungen, Pflichtteilen und lebzeitigen \u00dcbertragungen unterworfen.<\/p>\n<h2 class=\"wp-block-heading\">III. Nachweis der Erbenstellung und Verwendung ausl\u00e4ndischer Dokumente<\/h2>\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Welche Beh\u00f6rde stellt den Erbschein aus?<\/h3>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Obwohl der Nachlass kraft Gesetzes \u00fcbergeht, wird regelm\u00e4\u00dfig ein Erbschein ben\u00f6tigt, um die Erben und ihre Quoten gegen\u00fcber t\u00fcrkischen Beh\u00f6rden, Banken und Grundbuch\u00e4mtern nachzuweisen. Ein solcher Erbschein kann grunds\u00e4tzlich von einem Zivilfriedensgericht oder einem Notar ausgestellt werden. Ein ausl\u00e4ndischer Antragsteller sollte jedoch regelm\u00e4\u00dfig mit dem gerichtlichen Weg rechnen, weil Artikel 71\/B des Notargesetzes die notarielle Ausstellung ausschlie\u00dft, wenn der Erbschein von Ausl\u00e4ndern beantragt wird.<\/p>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein von einem ausl\u00e4ndischen Gericht ausgestellter Erbschein entfaltet gegen\u00fcber dem t\u00fcrkischen Grundbuchamt nicht zwingend unmittelbare Wirkung. Artikel 37 des Grundbuchgesetzes sieht vor, dass \u00dcbertragungen an ausl\u00e4ndische nat\u00fcrliche Personen auf der Grundlage von Erbnachweisen erfolgen, die von t\u00fcrkischen Gerichten ausgestellt wurden oder von der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde des Heimatstaats stammen und von einem t\u00fcrkischen Gericht als mit dem t\u00fcrkischen Erbverfahren vereinbar best\u00e4tigt wurden. Die Grundbuchhinweise wenden dies auf Bescheinigungen ausl\u00e4ndischer Gerichte an. Ob die Anerkennung der ausl\u00e4ndischen Feststellung oder ein neuer t\u00fcrkischer Erbschein auf Grundlage der Personenstandsnachweise der richtige Weg ist, h\u00e4ngt von der ausstellenden Beh\u00f6rde und dem vorgelegten Dokument ab.<\/p>\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Beglaubigung und \u00dcbersetzung<\/h3>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zu den \u00fcblichen Nachweisen geh\u00f6ren die Sterbeurkunde, Identit\u00e4tsdokumente, Geburts- und Heiratsurkunden sowie gegebenenfalls ein Testament oder eine Vollmacht. Namen, Daten und Geburtsorte sollten vor der Einreichung gepr\u00fcft werden, weil bereits eine geringf\u00fcgige Abweichung die dokumentierte famili\u00e4re Verbindung unterbrechen kann.<\/p>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Beglaubigungsverfahren ist nicht f\u00fcr jedes Dokument gleich. Eine Apostille wird grunds\u00e4tzlich verwendet, wenn Ausstellungs- und Empfangsstaat Vertragsparteien des Haager Apostille-\u00dcbereinkommens sind und das Dokument in dessen Anwendungsbereich f\u00e4llt; andernfalls kann eine konsularische Legalisation erforderlich sein. Fremdsprachige Dokumente ben\u00f6tigen in der Regel au\u00dferdem eine t\u00fcrkische \u00dcbersetzung im anerkannten Verfahren der vereidigten \u00dcbersetzung und notariellen Beglaubigung. Ausstellungsstaat, Dokumentenart und empfangende Beh\u00f6rde sollten gepr\u00fcft werden, bevor die Unterlagen abgeschlossen werden.<\/p>\n<h2 class=\"wp-block-heading\">IV. Eintragung geerbter Immobilien in der T\u00fcrkei<\/h2>\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Die Unterlagen f\u00fcr die Eintragung<\/h3>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach Artikel 599 des t\u00fcrkischen Zivilgesetzbuchs erwerben die Erben den Nachlass mit dem Tod als Ganzes. Dennoch sind Grundbuchformalit\u00e4ten erforderlich, bevor das \u00f6ffentliche Register die Erben ausweist und sie zuverl\u00e4ssig \u00fcber die Immobilie verf\u00fcgen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Generaldirektion f\u00fcr Grundbuch und Kataster f\u00fchrt derzeit unter anderem das Identit\u00e4tsdokument oder den Reisepass des Erben, etwaige Vertretungsunterlagen, den Erbschein und bei Geb\u00e4udeeigentum die obligatorische Erdbebenversicherung als Unterlagen f\u00fcr eine Erb\u00fcbertragung auf. Ein Erbe kann den Antrag \u00fcber Web Tapu einleiten. Die Direktion teilt anschlie\u00dfend die Verwaltungsgeb\u00fchr mit und vergibt nach Zahlung einen Termin f\u00fcr die Unterzeichnung. Je nach Nachlass und Antragstellern k\u00f6nnen zus\u00e4tzliche Personenstands-, \u00dcbersetzungs-, Steuer- oder Vertretungsunterlagen erforderlich sein.<\/p>\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Erbf\u00e4higkeit und Beschr\u00e4nkungen des Eigentumserwerbs<\/h3>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die F\u00e4higkeit eines ausl\u00e4ndischen Staatsangeh\u00f6rigen zu erben ist von den gesonderten Regeln dar\u00fcber zu unterscheiden, ob diese Person eine bestimmte t\u00fcrkische Immobilie behalten darf. Zun\u00e4chst wird die Erb\u00fcbertragung abgeschlossen; anschlie\u00dfend pr\u00fcft das Grundbuchamt die f\u00fcr ausl\u00e4ndisches Immobilieneigentum geltenden Beschr\u00e4nkungen. Nach Artikel 35 des Grundbuchgesetzes m\u00fcssen geerbte Immobilien oder beschr\u00e4nkte dingliche Rechte, die au\u00dferhalb dieser Grenzen liegen, gegebenenfalls ver\u00e4u\u00dfert werden. Milit\u00e4r- und Sicherheitszonen sowie andere gesetzliche Beschr\u00e4nkungen k\u00f6nnen das Ergebnis ebenfalls beeinflussen. Ma\u00dfgeblich sind die Staatsangeh\u00f6rigkeit des Erben sowie Lage, Art und Gr\u00f6\u00dfe der Immobilie.<\/p>\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Eintragung und steuerliche Behandlung<\/h3>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Eintragung muss nicht bis zur Festsetzung der Erbschaftsteuer warten. Nach den aktuellen Grundbuchhinweisen kann sie abgeschlossen werden, wenn das Ergebnis innerhalb von f\u00fcnfzehn Tagen dem zust\u00e4ndigen Finanzamt mitgeteilt wird. Die geerbte Immobilie kann sp\u00e4ter jedoch weder \u00fcbertragen noch mit einem dinglichen Recht belastet werden, bevor die darauf entfallende Erbschaftsteuer vollst\u00e4ndig entrichtet ist. Eine abgeschlossene Eintragung best\u00e4tigt daher nicht, dass auch das Steuerverfahren beendet ist.<\/p>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine Verz\u00f6gerung hat eigene grundbuchrechtliche Folgen. Wird eine Erb\u00fcbertragung nicht innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod eingetragen, kann die Grundbuchdirektion selbst bei Gericht einen Erbschein beantragen und das Register auf die Erben als Gesamthandseigent\u00fcmer umschreiben. Erben sollten daher nicht davon ausgehen, dass ein nicht eingetragener Vorgang einfach ruht, bis sie die Immobilie behandeln m\u00f6chten.<\/p>\n<h2 class=\"wp-block-heading\">V. Erkl\u00e4rung und Zahlung der Erbschaftsteuer im Jahr 2026<\/h2>\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Freibetr\u00e4ge und Steuers\u00e4tze<\/h3>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine Erbschaft- und Schenkungsteuererkl\u00e4rung ist auch dann erforderlich, wenn der geerbte Wert unter dem einschl\u00e4gigen Freibetrag liegt. F\u00fcr 2026 betr\u00e4gt der Freibetrag f\u00fcr jedes Kind, Adoptivkind und den \u00fcberlebenden Ehegatten TRY 2.907.136. Erbt der \u00fcberlebende Ehegatte allein und sind keine Abk\u00f6mmlinge vorhanden, betr\u00e4gt der Freibetrag TRY 5.817.845. Diese Freibetr\u00e4ge d\u00fcrfen ohne gesonderte gesetzliche Grundlage nicht auf andere Verwandte \u00fcbertragen werden.<\/p>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die regul\u00e4ren Erbschaftsteuers\u00e4tze f\u00fcr 2026 sind progressiv: 1 Prozent auf die ersten TRY 3.000.000 der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage, 3 Prozent auf die n\u00e4chsten TRY 7.000.000, 5 Prozent auf die n\u00e4chsten TRY 15.000.000, 7 Prozent auf die n\u00e4chsten TRY 30.000.000 und 10 Prozent auf den Teil \u00fcber TRY 55.000.000.<\/p>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Gesetz Nr. 7582, ver\u00f6ffentlicht am 4. Juni 2026 im Amtsblatt Nr. 33270, f\u00fchrte eine eng begrenzte Sonderregel ein. Ein Steuersatz von 1 Prozent gilt f\u00fcr einen Erwerb von Todes wegen von einer Person, die die Einkommensteuerbefreiung nach dem wiederholten Artikel 20\/D des Einkommensteuergesetzes in Anspruch nimmt, wenn der Tod innerhalb des f\u00fcr diese Befreiung vorgesehenen Zeitraums eintritt. Vorbehaltlich der gesetzlichen Voraussetzungen erfasst diese Befreiung bestimmte ausl\u00e4ndische Eink\u00fcnfte von Personen, die als in der T\u00fcrkei ans\u00e4ssig gelten und in den drei vorangegangenen Kalenderjahren weder einen Wohnsitz noch eine Steuerpflicht in der T\u00fcrkei hatten. Eine fr\u00fchere t\u00fcrkische Steuerpflicht aus Eink\u00fcnften aus unbeweglichem Verm\u00f6gen, Kapitalverm\u00f6gen oder Ver\u00e4u\u00dferungsgewinnen bleibt ausdr\u00fccklich au\u00dfer Betracht. Die Befreiung gilt zwanzig Jahre. Der Sondersteuersatz ist daher kein allgemeiner Satz von 1 Prozent f\u00fcr ausl\u00e4ndische Erben, ausl\u00e4ndische Immobilieneigent\u00fcmer oder jede Person, die in der T\u00fcrkei ans\u00e4ssig wird. Die Voraussetzungen des Artikels 20\/D und der Todeszeitpunkt m\u00fcssen vor seiner Anwendung festgestellt werden.<\/p>\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Erkl\u00e4rungsfristen und Zahlung<\/h3>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die regul\u00e4re Erkl\u00e4rungsfrist h\u00e4ngt davon ab, wo der Tod eingetreten ist und wo sich der Steuerpflichtige befindet:<\/p>\n<figure class=\"wp-block-table\">\n<table>\n<thead>\n<tr>\n<th>Umst\u00e4nde<\/th>\n<th>Erkl\u00e4rungsfrist<\/th>\n<\/tr>\n<\/thead>\n<tbody>\n<tr>\n<td>Tod in der T\u00fcrkei, Steuerpflichtiger in der T\u00fcrkei<\/td>\n<td>Vier Monate<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Tod in der T\u00fcrkei, Steuerpflichtiger im Ausland<\/td>\n<td>Sechs Monate<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Tod im Ausland, Steuerpflichtiger in der T\u00fcrkei<\/td>\n<td>Sechs Monate<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Tod im Ausland, Steuerpflichtiger im selben ausl\u00e4ndischen Staat<\/td>\n<td>Vier Monate<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Tod im Ausland, Steuerpflichtiger in einem anderen ausl\u00e4ndischen Staat<\/td>\n<td>Acht Monate<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Verschollenenerkl\u00e4rung<\/td>\n<td>Ein Monat nach Eintragung der Entscheidung in das Sterberegister<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<\/figure>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Erbschaftsteuer wird grunds\u00e4tzlich in sechs gleichen Raten \u00fcber drei Jahre, jeweils im Mai und November, gezahlt. Die M\u00f6glichkeit, geerbte Immobilien vor der Steuerfestsetzung einzutragen, beseitigt weder die Erkl\u00e4rungspflicht noch das Verbot einer sp\u00e4teren \u00dcbertragung oder Belastung, solange die darauf entfallende Steuer nicht entrichtet ist.<\/p>\n<h2 class=\"wp-block-heading\">VI. Nachlassverbindlichkeiten, Ausschlagung und verfahrensrechtliche Grenzen<\/h2>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Gesamtrechtsnachfolge \u00fcbertr\u00e4gt Verbindlichkeiten ebenso wie Verm\u00f6genswerte. Wer feststellt, dass ein Nachlass \u00fcberschuldet sein k\u00f6nnte, sollte daher die Regeln zur Ausschlagung pr\u00fcfen, bevor er Handlungen vornimmt, die als Annahme des Nachlasses oder als eine \u00fcber seine Erhaltung hinausgehende Verwaltung gewertet werden k\u00f6nnten.<\/p>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die regul\u00e4re Frist f\u00fcr die Ausschlagung betr\u00e4gt drei Monate. F\u00fcr gesetzliche Erben beginnt sie grunds\u00e4tzlich mit der Kenntnis vom Tod, sofern sie nicht nachweisen, dass sie erst sp\u00e4ter von ihrer Erbenstellung erfahren haben. F\u00fcr eingesetzte Erben beginnt sie mit der amtlichen Mitteilung der letztwilligen Verf\u00fcgung. Die Ausschlagung muss vorbehaltlos durch m\u00fcndliche oder schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem zust\u00e4ndigen Zivilfriedensgericht erfolgen. Eingriffe in den Nachlass, die \u00fcber die gew\u00f6hnliche Verwaltung hinausgehen, das Verbergen von Nachlassverm\u00f6gen oder dessen Aneignung k\u00f6nnen dazu f\u00fchren, dass ein Erbe sich nicht mehr auf die Ausschlagung berufen kann.<\/p>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Streitigkeiten \u00fcber Pflichtteile sowie lebzeitige oder testamentarische \u00dcbertragungen folgen einem anderen Verfahren als die gew\u00f6hnliche Eintragung. F\u00fcr eine Herabsetzungsklage gilt grunds\u00e4tzlich eine einj\u00e4hrige Frist ab dem Zeitpunkt, in dem der Erbe von der Beeintr\u00e4chtigung und der betreffenden Verf\u00fcgung Kenntnis erlangt, sowie eine zehnj\u00e4hrige H\u00f6chstfrist, deren Beginn davon abh\u00e4ngt, ob eine letztwillige oder eine lebzeitige Verf\u00fcgung angegriffen wird. Diese Fristen ersetzen keine nachlassbezogene Verj\u00e4hrungspr\u00fcfung.<\/p>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine Verz\u00f6gerung bei der Abwicklung des Nachlasses f\u00fchrt nicht von selbst dazu, dass er an den Staat f\u00e4llt. Der Staat wird nur dann letzter gesetzlicher Erbe, wenn kein anderer Erbe vorhanden ist. Verz\u00f6gerungen erschweren jedoch den Personenstandsnachweis, die Verwaltung des Verm\u00f6gens und die steuerliche Erf\u00fcllung und setzen den Vorgang dem oben beschriebenen zweij\u00e4hrigen Grundbuchverfahren aus.<\/p>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr einen ausl\u00e4ndischen Erben besteht die Abfolge darin, die t\u00fcrkischen Verm\u00f6genswerte und die Fragen des anwendbaren Rechts zu bestimmen, die Erbenstellung mit in der T\u00fcrkei verwendbaren Dokumenten nachzuweisen, Eintragung und Steuererkl\u00e4rungen abzuschlie\u00dfen und etwaige Beschr\u00e4nkungen, Schulden oder Streitigkeiten zu behandeln. Ein in einem Land abgeschlossener Schritt erledigt nicht den t\u00fcrkischen Teil des Nachlasses.<\/p>\n<p><em>Diese \u00dcbersetzung dient ausschlie\u00dflich Informationszwecken und kann vom Originaltext abweichen.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Leitfaden 2026 zum t\u00fcrkischen Erbrecht f\u00fcr ausl\u00e4ndische Erben: anwendbares Recht, Erbnachweis, geerbte Immobilien, Steuererkl\u00e4rung und Fristen.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":11057,"template":"","insight_category":[],"insight_topic":[],"class_list":["post-11058","insight","type-insight","status-publish","has-post-thumbnail","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight\/11058","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/insight"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight\/11058\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":11068,"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight\/11058\/revisions\/11068"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/11057"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=11058"}],"wp:term":[{"taxonomy":"insight_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight_category?post=11058"},{"taxonomy":"insight_topic","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight_topic?post=11058"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}