{"id":11048,"date":"2026-07-27T14:26:49","date_gmt":"2026-07-27T14:26:49","guid":{"rendered":"https:\/\/www.asylegal.com\/?post_type=insight&#038;p=11048"},"modified":"2026-07-27T19:58:31","modified_gmt":"2026-07-27T19:58:31","slug":"tuerkei-kvkk-2026-347-einwilligung-datenschutzhinweise","status":"publish","type":"insight","link":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/tuerkei-kvkk-2026-347-einwilligung-datenschutzhinweise\/","title":{"rendered":"T\u00fcrkei: KVKK-Grundsatzbeschluss 2026\/347 zu Einwilligung und Datenschutzhinweisen"},"content":{"rendered":"\r\n<h2 class=\"wp-block-heading\">I. Einf\u00fchrung<\/h2>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Datenschutzhinweise und Erkl\u00e4rungen \u00fcber die ausdr\u00fcckliche Einwilligung werden bei Website-Registrierungen, in mobilen Anwendungen, Mitarbeiterformularen, Treueprogrammen, Patientenunterlagen und Marketingprozessen h\u00e4ufig in einem einzigen Text oder Kontrollk\u00e4stchen zusammengefasst. Der t\u00fcrkische Rat f\u00fcr den Schutz personenbezogener Daten (\u201eDatenschutzrat\u201c) befasste sich mit wiederkehrenden Auspr\u00e4gungen dieser Praxis im Grundsatzbeschluss Nr. 2026\/347 vom 18. Februar 2026, ver\u00f6ffentlicht im t\u00fcrkischen Amtsblatt Nr. 33203 vom 24. M\u00e4rz 2026.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Trennung von Datenschutzhinweis und ausdr\u00fccklicher Einwilligung wurde nicht erst 2026 eingef\u00fchrt. Bereits seit 2018 verlangt das Kommuniqu\u00e9 \u00fcber die Verfahren und Grunds\u00e4tze zur Erf\u00fcllung der Informationspflicht getrennte Verfahren, wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht. Auch der Beschluss Nr. 2018\/90 des Datenschutzrates unterschied zwischen der Best\u00e4tigung, einen Datenschutzhinweis gelesen zu haben, und dem Nachweis einer Einwilligung. Der Grundsatzbeschluss Nr. 2026\/347 verdichtet diesen Ansatz zu konkreten Regeln f\u00fcr Formulare und Bildschirmansichten und verkn\u00fcpft Verst\u00f6\u00dfe ausdr\u00fccklich mit den Artikeln 12 und 18 des Gesetzes Nr. 6698 \u00fcber den Schutz personenbezogener Daten (KVKK).<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h2 class=\"wp-block-heading\">II. Unterschiedliche rechtliche Funktionen von Datenschutzhinweis und ausdr\u00fccklicher Einwilligung<\/h2>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Rahmen der Informationspflicht nach Artikel 10 ist die betroffene Person \u00fcber den Verantwortlichen, die Verarbeitungszwecke, \u00dcbermittlungen, die Art und Rechtsgrundlage der Erhebung sowie ihre Rechte zu unterrichten. Die Pflicht gilt unabh\u00e4ngig davon, ob die Verarbeitung auf einer Einwilligung oder einem anderen gesetzlichen Verarbeitungstatbestand beruht. Der Verantwortliche muss die Information vor Beginn der Verarbeitung erteilen, ohne einen Antrag oder eine Zustimmung abzuwarten.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die ausdr\u00fcckliche Einwilligung ist nur einer von mehreren m\u00f6glichen Verarbeitungstatbest\u00e4nden; sie ist keine allgemeine Erlaubnis, die f\u00fcr jede T\u00e4tigkeit eingeholt werden m\u00fcsste. Eine wirksame ausdr\u00fcckliche Einwilligung muss sich auf einen bestimmten Gegenstand beziehen, in Kenntnis der Sachlage und freiwillig erteilt werden. Sie darf daher nicht als pauschale Erkl\u00e4rung eingesetzt werden, mit der eine zwingend erforderliche Verarbeitung vermeintlich genehmigt wird, die der Verantwortliche bereits auf eine andere Rechtsgrundlage st\u00fctzt.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Werden beide Konzepte in einem Kontrollk\u00e4stchen zusammengef\u00fchrt, bleibt der Erkl\u00e4rungsgehalt unklar, weil nicht erkennbar ist, ob die Person den Erhalt der Informationen best\u00e4tigt oder einer optionalen Verarbeitung zustimmt. Wird eine nicht erforderliche Verarbeitung an eine zwingende Registrierung oder den Abschluss eines Vertrags gekoppelt, kann zudem die Freiwilligkeit der Einwilligung in Zweifel stehen. Eine tragf\u00e4hige Struktur ordnet jeder Verarbeitungst\u00e4tigkeit die richtige Rechtsgrundlage zu und sieht nur f\u00fcr solche T\u00e4tigkeiten eine gesonderte aktive Erkl\u00e4rung vor, die tats\u00e4chlich von einer Einwilligung abh\u00e4ngen.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h2 class=\"wp-block-heading\">III. Auswirkungen des Grundsatzbeschlusses auf Formulare und digitale Abl\u00e4ufe<\/h2>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Grundsatzbeschluss Nr. 2026\/347 verlangt, dass Datenschutzhinweis und Text zur ausdr\u00fccklichen Einwilligung als getrennte Texte unter unterschiedlichen \u00dcberschriften ausgestaltet werden, sofern die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht. Beide k\u00f6nnen auf derselben Seite oder Bildschirmansicht erscheinen; auch bei unmittelbarer Abfolge muss jedoch jeder Text eine eigene \u00dcberschrift und einen gesonderten Erkl\u00e4rungsmechanismus haben. Ein einziges Kontrollk\u00e4stchen mit der Erkl\u00e4rung \u201eIch habe gelesen, verstanden und akzeptiere\u201c gew\u00e4hrleistet diese Trennung nicht.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Beruht die Verarbeitung auf einem anderen Tatbestand des Gesetzes, sollte der betroffenen Person kein zus\u00e4tzlicher Einwilligungstext vorgelegt werden. Daten, die etwa f\u00fcr das Zustandekommen oder die Abwicklung einer Bestellung erforderlich sind, haben nicht zwangsl\u00e4ufig dieselbe Rechtsgrundlage wie optionale Marketingmitteilungen. Die erforderliche Verarbeitung ist im Datenschutzhinweis zu erl\u00e4utern. Beruht Marketing tats\u00e4chlich auf einer ausdr\u00fccklichen Einwilligung, bedarf dieser Zweck einer eigenen, spezifischen und optionalen Erkl\u00e4rung. Ein Einwilligungsk\u00e4stchen an jeder Erhebungsstelle kann die Analyse der Rechtsgrundlagen durch den Verantwortlichen eher verschleiern als st\u00e4rken.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auch jede im Zusammenhang mit einem Datenschutzhinweis verlangte R\u00fcckmeldung muss korrekt bezeichnet sein. Ein Verantwortlicher kann dokumentieren, dass der Hinweis gelesen und die Information zur Kenntnis genommen wurde; er sollte die betroffene Person jedoch weder auffordern, den Hinweis zu \u201egenehmigen\u201c, noch in dessen Erl\u00e4uterungen \u201eeinzuwilligen\u201c. Unterschriftsfelder auf Papier sowie Schaltfl\u00e4chen oder Kontrollk\u00e4stchen in digitalen Oberfl\u00e4chen m\u00fcssen diesen Unterschied abbilden. Der Nachweis der Information und die aktive Einwilligungserkl\u00e4rung sind sowohl im sichtbaren Nutzerablauf als auch in den zugrunde liegenden Aufzeichnungen getrennt zu halten.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Grundsatzbeschluss benennt au\u00dferdem die unver\u00e4nderte \u00dcbernahme des Textes eines anderen Verantwortlichen als Risiko. Die Formulierungen m\u00fcssen die Organisation des Verantwortlichen, die Datenkategorien, Zwecke, Rechtsgrundlagen und \u00dcbermittlungen zutreffend abbilden. Unbestimmte Gesetzesverweise, Angaben zu tats\u00e4chlich nicht stattfindenden \u00dcbermittlungen oder die Annahme, eine Richtlinie erfasse jede T\u00e4tigkeit, ergeben keinen zutreffenden, t\u00e4tigkeitsspezifischen Datenschutzhinweis. Das Gebot der Klarheit und Einfachheit verlangt, die rechtlich erforderlichen Informationen auf die jeweilige T\u00e4tigkeit zu begrenzen und verst\u00e4ndlich auszudr\u00fccken.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h2 class=\"wp-block-heading\">IV. Dokumentation, Nachweise und Compliance-Struktur<\/h2>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die \u00dcberpr\u00fcfung von Formularen und Bildschirmansichten sollte bei den zugrunde liegenden Datenfl\u00fcssen ansetzen und sich nicht auf isolierte \u00c4nderungen an \u00dcberschriften beschr\u00e4nken. Ein Verantwortlicher muss f\u00fcr jede Erhebungsstelle feststellen, welche Daten erfasst werden, welcher Verarbeitungstatbestand den jeweiligen Zweck tr\u00e4gt, an wen und zu welchen Zwecken Daten \u00fcbermittelt werden und welche Systeme betroffen sind. Ohne diese \u00dcbersicht k\u00f6nnen Texte formal getrennt erscheinen und dennoch nicht mit den tats\u00e4chlichen Abl\u00e4ufen \u00fcbereinstimmen. Personalgewinnung, Kundenservice, Marketing und Produktprozesse sollten nicht automatisch in einem allgemeinen Dokument zusammengefasst werden.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gestufte Datenschutzhinweise k\u00f6nnen auf mobilen Oberfl\u00e4chen sinnvoll sein, wenn die wesentlichen Informationen auf der ersten Ebene sichtbar und weiterf\u00fchrende Einzelheiten leicht zug\u00e4nglich sind. Ein blo\u00dfer Verweis auf eine allgemeine Datenschutzrichtlinie ersetzt jedoch nicht zwangsl\u00e4ufig einen auf die konkrete T\u00e4tigkeit zugeschnittenen Hinweis. Der Datenschutzhinweis muss bei der Datenerhebung zug\u00e4nglich sein; der gew\u00e4hlte Link, das Pop-up, ein Papierbeiblatt oder ein anderes Medium darf den Zugang zu den Informationen nicht erschweren.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Verantwortliche tr\u00e4gt die Nachweislast daf\u00fcr, dass die Information erteilt und eine etwaige ausdr\u00fcckliche Einwilligung wirksam eingeholt wurde. Daher sollten die Textfassung, das Datum und der Kanal der Bereitstellung sowie der Umfang einer etwaigen Einwilligung anhand getrennter Aufzeichnungen nachvollziehbar sein. Digitale Systeme d\u00fcrfen zwei rechtlich unterschiedliche Vorg\u00e4nge nicht allein deshalb in einem Datensatz zusammenf\u00fchren, weil sie denselben Zeitstempel haben. Auch papiergebundene Verfahren sollten eine Empfangs- oder Kenntnisnahmebest\u00e4tigung f\u00fcr den Hinweis von einer Einwilligungserkl\u00e4rung unterscheiden. Die Nachweise m\u00fcssen verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig bleiben und d\u00fcrfen nicht zur Erhebung unn\u00f6tiger zus\u00e4tzlicher personenbezogener Daten f\u00fchren.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Widerruf einer Einwilligung muss sich auch in den betrieblichen Abl\u00e4ufen niederschlagen und darf nicht nur als Aussage im Text erscheinen. Der Widerruf muss das zust\u00e4ndige System erreichen, damit k\u00fcnftige, auf dieser Einwilligung beruhende Verarbeitungen ab Eingang der Widerrufserkl\u00e4rung eingestellt werden. F\u00fcr Verarbeitungen auf einer anderen Rechtsgrundlage oder aufgrund einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht ist eine gesonderte Pr\u00fcfung erforderlich. Rechtlich zutreffende Formulierungen im Formular gew\u00e4hrleisten keine operative Compliance, wenn Marketingplattformen, CRM-Systeme, Personalverwaltungssysteme und Dienstleister die Unterscheidung nicht umsetzen k\u00f6nnen.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h2 class=\"wp-block-heading\">V. Branchenbezogene Anwendungsf\u00e4lle und ausl\u00e4ndische Unternehmen<\/h2>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im E-Commerce und bei digitalen Diensten d\u00fcrfen die Einrichtung eines Kontos, Bestellabwicklung, Zahlung, Lieferung und notwendige Sicherheitspr\u00fcfungen nicht gemeinsam mit optionalem Marketing oder Profiling in einem einzigen Zustimmungsmechanismus geb\u00fcndelt werden. Der Datenschutzhinweis zur erforderlichen Verarbeitung und eine optionale Erkl\u00e4rung f\u00fcr einen Zweck, der auf einer Einwilligung beruht, sollten als getrennte Schritte ausgestaltet sein. Die Verweigerung der Einwilligung darf f\u00fcr sich genommen den Zugang zu einer Kernleistung, die nicht von dieser Einwilligung abh\u00e4ngt, nicht verhindern.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Treueprogramme und Formulare im Einzelhandel verwenden eine Telefonnummer oder Mitgliedskennung h\u00e4ufig f\u00fcr mehrere Zwecke, darunter Rabatte, Kontoverwaltung, Analysen und kommerzielle Kommunikation. Eine einzige weit gefasste Einwilligung, die ohne Pr\u00fcfung der Rechtsgrundlage f\u00fcr jeden einzelnen Zweck eingeholt wird, kann die erforderliche Bestimmtheit der Einwilligung beeintr\u00e4chtigen. Die kompakte Kundenoberfl\u00e4che und die dahinterliegenden CRM- und Marketingsysteme sollten dieselbe Differenzierung auf Ebene der einzelnen Zwecke aufrechterhalten.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In Einstellungs- und Besch\u00e4ftigungsverfahren darf eine Unterschrift, mit der das Lesen eines Datenschutzhinweises best\u00e4tigt wird, nicht mit einer von Besch\u00e4ftigten oder Bewerbern verlangten Einwilligung in einer einzigen Erkl\u00e4rung zusammengef\u00fchrt werden. Bei Gesundheits- und Patientenprozessen ist aufgrund der Art der Daten, der Zugriffsanforderungen und der einschl\u00e4gigen Verarbeitungstatbest\u00e4nde besondere Sorgfalt geboten. Die unver\u00e4nderte Verwendung eines Standardformulars in all diesen Kontexten kann rechtlich bedeutsame Unterschiede zwischen Datenkategorien und Zwecken verdecken.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr ausl\u00e4ndische Unternehmensgruppen mit T\u00e4tigkeit in der T\u00fcrkei reicht eine globale oder an der DSGVO ausgerichtete Vorlage m\u00f6glicherweise nicht aus, wenn sie ohne weitere Pr\u00fcfung lediglich \u00fcbersetzt wird. Die Identit\u00e4t des t\u00fcrkischen Verantwortlichen, lokale und konzerninterne Datenfl\u00fcsse, die tats\u00e4chliche Struktur der Daten\u00fcbermittlungen, der herangezogene Verarbeitungstatbestand nach dem KVKK und die t\u00fcrkischsprachige Nutzerf\u00fchrung sind gemeinsam zu bewerten. Ein Widerspruch zwischen der Konzernrichtlinie und dem lokalen Formular kann sowohl die Richtigkeit des Datenschutzhinweises als auch den Umfang der Einwilligung beeintr\u00e4chtigen. Den t\u00fcrkischen Ablauf im globalen System als eigenst\u00e4ndige rechtliche und produktbezogene Anforderung zu behandeln, ist verl\u00e4sslicher, als Compliance auf eine \u00dcbersetzungsaufgabe zu reduzieren.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h2 class=\"wp-block-heading\">VI. Gesamtbewertung<\/h2>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Datenschutzrat bewertet die im Grundsatzbeschluss Nr. 2026\/347 aufgef\u00fchrten Anforderungen als nach Artikel 12 Absatz 1 zu treffende administrative und technische Ma\u00dfnahmen, die eine <a href=\"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/practices\/data-protection\/\">rechtm\u00e4\u00dfige Verarbeitung personenbezogener Daten<\/a> gew\u00e4hrleisten sollen. Zudem erkl\u00e4rt er, dass bei festgestellter Nichteinhaltung nach Artikel 18 vorgegangen werden kann. Das Thema geht daher \u00fcber die Gestaltung von Formularen oder blo\u00dfe redaktionelle Pr\u00e4ferenzen hinaus.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zwei \u00dcberschriften sind erforderlich, wenn eine Einwilligung eingesetzt wird; allein reichen sie jedoch nicht aus. Eine formale Trennung f\u00fchrt nicht zu wirksamer Compliance, wenn Zwecke, Datenkategorien und Rechtsgrundlagen fehlerhaft zugeordnet sind, Nutzerentscheidungen die Backend-Systeme nicht steuern oder ein Widerruf nicht umgesetzt werden kann. Teams aus Recht, Produkt, Personal, Marketing, IT und operativem Gesch\u00e4ft m\u00fcssen von derselben Beschreibung des Datenflusses ausgehen.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach dem Grundsatzbeschluss Nr. 2026\/347 besteht die Priorit\u00e4t nicht darin, jedes bestehende Formular um neue Einwilligungsk\u00e4stchen zu erg\u00e4nzen. Vielmehr ist zu kl\u00e4ren, welche T\u00e4tigkeiten tats\u00e4chlich auf einer ausdr\u00fccklichen Einwilligung beruhen, und der Datenschutzhinweis, die aktive Entscheidung, die Nachweisdokumentation und das Systemverhalten sind an dieser Unterscheidung auszurichten.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Diese \u00dcbersetzung dient ausschlie\u00dflich Informationszwecken und kann vom Originaltext abweichen.<\/em><\/p>\r\n\r\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Folgen des KVKK-Grundsatzbeschlusses Nr. 2026\/347 f\u00fcr die Trennung von Datenschutzhinweisen und ausdr\u00fccklicher Einwilligung in Formularen, digitalen Abl\u00e4ufen, Nachweisen und Systemen.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":11047,"template":"","insight_category":[],"insight_topic":[],"class_list":["post-11048","insight","type-insight","status-publish","has-post-thumbnail","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight\/11048","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/insight"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight\/11048\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":11049,"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight\/11048\/revisions\/11049"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/11047"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=11048"}],"wp:term":[{"taxonomy":"insight_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight_category?post=11048"},{"taxonomy":"insight_topic","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight_topic?post=11048"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}