{"id":10772,"date":"2026-06-24T16:28:17","date_gmt":"2026-06-24T16:28:17","guid":{"rendered":"https:\/\/www.asylegal.com\/?post_type=insight&#038;p=10772"},"modified":"2026-06-24T18:28:42","modified_gmt":"2026-06-24T18:28:42","slug":"vollstreckung-auslaendischer-urteile-tuerkei-forderungseinzug","status":"publish","type":"insight","link":"http:\/\/www.asylegal.com\/de\/vollstreckung-auslaendischer-urteile-tuerkei-forderungseinzug\/","title":{"rendered":"Forderungseinzug aus ausl\u00e4ndischen Urteilen und Schiedsspr\u00fcchen in der T\u00fcrkei"},"content":{"rendered":"<nav class=\"wp-block-rank-math-toc-block\" aria-label=\"Inhaltsverzeichnis\">\n<h2><strong>Inhalt<\/strong><\/h2>\n<ul>\n<li><a href=\"#article2-de-section-1\">I. Einf\u00fchrung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#article2-de-section-2\">II. Vollstreckbarerkl\u00e4rung als Voraussetzung der Beitreibung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#article2-de-section-3\">III. Sicherung der Forderung w\u00e4hrend des Verfahrens<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#article2-de-section-4\">IV. Besonderheiten bei ausl\u00e4ndischen Gl\u00e4ubigern<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#article2-de-section-5\">V. Gesamtbewertung<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<\/nav>\n<h2 id=\"article2-de-section-1\"><strong>I. Einf\u00fchrung<\/strong><\/h2>\n<p>Die Vollstreckung ausl\u00e4ndischer Urteile ist in der T\u00fcrkei der praktische Zugang f\u00fcr einen Gl\u00e4ubiger, der ein im Ausland erlangtes Urteil oder einen Schiedsspruch besitzt und die zugrunde liegende <a href=\"http:\/\/www.asylegal.com\/de\/forderungseinzug-in-der-tuerkei-auslaendische-glaeubiger\/\">Handelsforderung in der T\u00fcrkei beitreiben<\/a> will. Auch eine endg\u00fcltige ausl\u00e4ndische Entscheidung kann nicht unmittelbar in der T\u00fcrkei vollstreckt werden. Die Beitreibung setzt voraus, dass die Entscheidung zun\u00e4chst nach dem <a href=\"https:\/\/www.mevzuat.gov.tr\/mevzuatmetin\/1.5.5718.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gesetz \u00fcber das internationale Privat- und Verfahrensrecht<\/a> f\u00fcr vollstreckbar erkl\u00e4rt und anschlie\u00dfend nach dem <a href=\"https:\/\/www.mevzuat.gov.tr\/mevzuatmetin\/1.3.2004.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Zwangsvollstreckungs- und Konkursgesetz<\/a> vollstreckt wird.<\/p>\n<p>Die Beitreibung aus einer ausl\u00e4ndischen Entscheidung ist daher als zweistufiger Prozess zu verstehen: Zun\u00e4chst muss die Entscheidung in der T\u00fcrkei vollstreckbar gemacht werden, danach folgt die tats\u00e4chliche Einziehung der Forderung. Der Zeitraum zwischen diesen Stufen ist jedoch ebenso wichtig wie die Stufen selbst. W\u00e4hrend die Vollstreckbarerkl\u00e4rung anh\u00e4ngig ist, kann ein Schuldner durch Ver\u00e4u\u00dferung von Verm\u00f6gen selbst eine starke Entscheidung wirtschaftlich entwerten. Der Erfolg der Beitreibung h\u00e4ngt daher oft davon ab, dass die Forderung bereits von Anfang an gesichert wird.<\/p>\n<p>Es ist vorab zu betonen, dass die Voraussetzungen f\u00fcr die Vollstreckung ausl\u00e4ndischer Schiedsspr\u00fcche \u2014 wirksame Schiedsvereinbarung, Schiedsf\u00e4higkeit und Vereinbarkeit mit der \u00f6ffentlichen Ordnung sowie die in der Praxis auftretenden ordre-public-Debatten \u2014 zum eigenst\u00e4ndigen Bereich des Schiedsrechts geh\u00f6ren und in unserem Artikel \u00fcber Anerkennung und Vollstreckung ausl\u00e4ndischer Schiedsspr\u00fcche gesondert behandelt werden.<\/p>\n<h2 id=\"article2-de-section-2\"><strong>II. Vollstreckbarerkl\u00e4rung als Voraussetzung der Beitreibung<\/strong><\/h2>\n<p>Ein ausl\u00e4ndisches Gerichtsurteil oder ein Schiedsspruch kann in der T\u00fcrkei auf zwei Wegen Wirkung entfalten: Anerkennung und Vollstreckbarerkl\u00e4rung. Die Anerkennung verleiht der ausl\u00e4ndischen Entscheidung in der T\u00fcrkei Rechtskraft- und Beweiswirkung. Ihr Inhalt wird damit f\u00fcr Zwecke des t\u00fcrkischen Rechts akzeptiert, kann aber nicht allein durch Vollstreckungsorgane umgesetzt werden. Die Vollstreckbarerkl\u00e4rung geht weiter: Sie verleiht der ausl\u00e4ndischen Entscheidung dieselbe Vollstreckungskraft wie einem t\u00fcrkischen Urteil und erm\u00f6glicht die zwangsweise Durchsetzung. Wo das Ziel die tats\u00e4chliche Beitreibung der Forderung aus dem Verm\u00f6gen des Schuldners ist, ist daher die Vollstreckbarerkl\u00e4rung und nicht blo\u00df die Anerkennung erforderlich.<\/p>\n<p>Dabei ist zu ber\u00fccksichtigen, ob die zu vollstreckende Entscheidung ein Gerichtsurteil oder ein Schiedsspruch ist. Beide dienen demselben Ziel, n\u00e4mlich die ausl\u00e4ndische Entscheidung in der T\u00fcrkei vollstreckbar zu machen, unterliegen aber unterschiedlichen Regelungen. Ausl\u00e4ndische Gerichtsurteile werden nach den Artikeln 50 ff. des Gesetzes \u00fcber das internationale Privat- und Verfahrensrecht vollstreckbar erkl\u00e4rt, w\u00e4hrend ausl\u00e4ndische Schiedsspr\u00fcche haupts\u00e4chlich nach dem New Yorker \u00dcbereinkommen von 1958, dem die T\u00fcrkei beigetreten ist, sowie nach den Artikeln 60 ff. desselben Gesetzes vollstreckt werden. Da der grundlegende Weg und die anschlie\u00dfende Beitreibungsphase weitgehend gemeinsam sind, bleibt die Logik des Prozesses f\u00fcr den Gl\u00e4ubiger in beiden F\u00e4llen \u00e4hnlich.<\/p>\n<h2 id=\"article2-de-section-3\"><strong>III. Sicherung der Forderung w\u00e4hrend des Verfahrens<\/strong><\/h2>\n<h3><strong>Sicherung von Verm\u00f6genswerten durch Arrest<\/strong><\/h3>\n<p>Dass die ausl\u00e4ndische Entscheidung noch nicht in der T\u00fcrkei vollstreckbar ist, bedeutet nicht, dass der Gl\u00e4ubiger bis zum Abschluss des Verfahrens unt\u00e4tig bleiben muss. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er w\u00e4hrend des laufenden Vollstreckbarerkl\u00e4rungsverfahrens einen Arrest auf Verm\u00f6genswerte des Schuldners in der T\u00fcrkei beantragen. Der Arrest f\u00fchrt nicht zur sofortigen Beitreibung, verhindert aber Verf\u00fcgungen des Schuldners \u00fcber Verm\u00f6gen und kann die Wirksamkeit der sp\u00e4teren Vollstreckung sichern.<\/p>\n<p>In der Praxis ist der Arrest besonders wichtig, wenn Anzeichen bestehen, dass der Schuldner w\u00e4hrend des Verfahrens Verm\u00f6gen verschleiern, \u00fcbertragen oder vermindern k\u00f6nnte. F\u00fcr einen ausl\u00e4ndischen Gl\u00e4ubiger kann diese Ma\u00dfnahme entscheidend daf\u00fcr sein, ob die sp\u00e4tere Entscheidung wirtschaftlichen Wert hat.<\/p>\n<p>Da in diesem Stadium noch kein endg\u00fcltiger, in der T\u00fcrkei vollstreckbarer Titel vorliegt, wird der Arrest in der Praxis nur gegen Sicherheitsleistung gew\u00e4hrt. Diese Sicherheit wird als Anteil an der vom Arrest erfassten Forderung berechnet und liegt h\u00e4ufig zwischen zehn und zwanzig Prozent der Forderung, in manchen F\u00e4llen auch dar\u00fcber. Bei hohen Forderungsbetr\u00e4gen ist dies ein erheblicher Vorabaufwand, weshalb die Verm\u00f6genslage des Schuldners in der T\u00fcrkei und die realistischen Beitreibungsaussichten vor Antragstellung besonders sorgf\u00e4ltig gepr\u00fcft werden sollten.<\/p>\n<h3><strong>Rechtskraft der Vollstreckbarerkl\u00e4rung und \u00dcbergang zur Vollstreckung<\/strong><\/h3>\n<p>Auch wenn der Arrest die Forderung vorl\u00e4ufig sichert, ist gesondert zu pr\u00fcfen, ob die Entscheidung \u00fcber die Vollstreckbarerkl\u00e4rung rechtskr\u00e4ftig werden muss, bevor die eigentliche Beitreibung beginnen kann. Da eine Revision gegen die Vollstreckbarerkl\u00e4rung grunds\u00e4tzlich deren Vollzug hemmt, wird in der Praxis meist die Rechtskraft abgewartet und erst danach die Vollstreckung aus Urteil eingeleitet.<\/p>\n<p>Nach Eintritt der Rechtskraft kann der Gl\u00e4ubiger die Vollstreckungsbeh\u00f6rde anrufen und die Vollstreckung aus Urteil beantragen. Ab diesem Zeitpunkt wird die ausl\u00e4ndische Entscheidung vollstreckungsrechtlich wie ein t\u00fcrkisches Urteil behandelt, und die Beitreibung erfolgt \u00fcber die \u00fcblichen Mechanismen, einschlie\u00dflich Vollstreckungsbefehl, Pf\u00e4ndung, Verwertung von Verm\u00f6genswerten und Erl\u00f6sverteilung.<\/p>\n<h2 id=\"article2-de-section-4\"><strong>IV. Besonderheiten bei ausl\u00e4ndischen Gl\u00e4ubigern<\/strong><\/h2>\n<h3><strong>Sicherheit und Gegenseitigkeit<\/strong><\/h3>\n<p>Der beschriebene Prozess gilt unabh\u00e4ngig davon, ob der Gl\u00e4ubiger ausl\u00e4ndisch ist. Gleichwohl sind bei ausl\u00e4ndischen Gl\u00e4ubigern zus\u00e4tzliche Punkte zu pr\u00fcfen. Der erste und vielleicht wichtigste ist die Sicherheitsleistung, die ausl\u00e4ndischen Gl\u00e4ubigern und Kl\u00e4gern auferlegt werden kann.<\/p>\n<p>Ausl\u00e4ndische nat\u00fcrliche und juristische Personen, die in der T\u00fcrkei Klage erheben oder ein Vollstreckungsverfahren einleiten, m\u00fcssen grunds\u00e4tzlich Sicherheit leisten. Diese Pflicht aus Artikel 48 des Gesetzes \u00fcber das internationale Privat- und Verfahrensrecht gilt sowohl f\u00fcr die Vollstreckbarerkl\u00e4rung als auch f\u00fcr die anschlie\u00dfenden Verfahren. Die H\u00f6he bestimmt das Gericht; da es sich um eine Garantie und nicht um eine endg\u00fcltige Zahlung handelt, kann die Sicherheit am Ende des Verfahrens an den Gl\u00e4ubiger zur\u00fcckgegeben werden.<\/p>\n<p>Die wichtigste Ausnahme ist die Gegenseitigkeit. Besteht zwischen der T\u00fcrkei und dem Staat, dessen Staatsangeh\u00f6riger der Gl\u00e4ubiger ist, ein bilaterales Abkommen \u00fcber Sicherheitsleistungen, kann der ausl\u00e4ndische Gl\u00e4ubiger von der Sicherheit befreit sein. Ob die Befreiung greift, h\u00e4ngt von den konkreten Umst\u00e4nden und der Staatsangeh\u00f6rigkeit des Gl\u00e4ubigers ab und muss anhand des jeweiligen Abkommens gepr\u00fcft werden.<\/p>\n<p>Diese Sicherheitsleistung unterscheidet sich von der oben erw\u00e4hnten Arrestsicherheit. Sie soll Prozesskosten und Anwaltsgeb\u00fchren sichern, die die ausl\u00e4ndische Partei bei Unterliegen tragen m\u00fcsste. Die Sicherheit nach dem Zwangsvollstreckungs- und Konkursgesetz ist dagegen auf Sch\u00e4den gerichtet, die dem Schuldner oder Dritten durch einen unberechtigten Arrest entstehen k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Da beide Sicherheiten unterschiedliche Zwecke erf\u00fcllen, kann ein ausl\u00e4ndischer Gl\u00e4ubiger, f\u00fcr den keine Befreiung aufgrund Gegenseitigkeit gilt und der w\u00e4hrend des Verfahrens zugleich Arrest beantragt, verpflichtet sein, beide Sicherheiten parallel zu leisten.<\/p>\n<h3><strong>Vorherige Bewertung der Beitreibungsstrategie<\/strong><\/h3>\n<p>Zusammen bedeuten diese Elemente, dass bei Beitreibungen aus ausl\u00e4ndischen Entscheidungen sowohl Vorhersehbarkeit als auch Erfolgsaussichten von einer gr\u00fcndlichen Anfangsbewertung abh\u00e4ngen. Diese sollte die m\u00f6glichen Rechte und Pflichten identifizieren und eine Strategie f\u00fcr die zu erhebenden Anspr\u00fcche und Antr\u00e4ge festlegen.<\/p>\n<p>Ob der Schuldner in der T\u00fcrkei pf\u00e4ndbares Verm\u00f6gen besitzt, ob zwischen der T\u00fcrkei und dem betreffenden Staat Gegenseitigkeit besteht und welches Risiko die Entscheidung unter dem Gesichtspunkt der \u00f6ffentlichen Ordnung tr\u00e4gt, sollte gemeinsam mit Kosten und Dauer des Verfahrens bewertet werden. Auf dieser Grundlage sollten Methode und Antr\u00e4ge bestimmt werden.<\/p>\n<h2 id=\"article2-de-section-5\"><strong>V. Gesamtbewertung<\/strong><\/h2>\n<p>Die Beitreibung einer Forderung aus einem ausl\u00e4ndischen Gerichtsurteil oder Schiedsspruch in der T\u00fcrkei ist selbst f\u00fcr einen Gl\u00e4ubiger mit endg\u00fcltiger Entscheidung kein einzelner und unmittelbarer Schritt. Die Entscheidung kann in der T\u00fcrkei erst durch Vollstreckbarerkl\u00e4rung Wirkung entfalten, und die Forderung kann erst durch die anschlie\u00dfende Vollstreckung beigetrieben werden. Au\u00dferdem h\u00e4ngt der Erfolg des Prozesses h\u00e4ufig weniger von der Entscheidung selbst ab als davon, wie gut die umgebenden Stufen vorhergesehen und gesteuert werden. Die Sicherung der Forderung w\u00e4hrend des Verfahrens, der Umgang mit Unsicherheiten \u00fcber die Rechtskraft und die Ber\u00fccksichtigung der besonderen Pflichten ausl\u00e4ndischer Gl\u00e4ubiger geh\u00f6ren zu den wichtigsten Faktoren.<\/p>\n<p>Diese Stufen sind nicht voneinander unabh\u00e4ngig. Je l\u00e4nger das Vollstreckbarerkl\u00e4rungsverfahren dauert, desto st\u00e4rker bestimmt die fr\u00fche Sicherung des Schuldnerverm\u00f6gens, ob am Ende noch ein realisierbarer Wert vorhanden ist. Ob eine ausl\u00e4ndische Entscheidung in der T\u00fcrkei zu einer tats\u00e4chlichen Beitreibung wird, h\u00e4ngt daher weniger vom blo\u00dfen Vorliegen der Entscheidung ab als von einer koh\u00e4renten Strukturierung des gesamten Beitreibungsprozesses von Anfang an.<\/p>\n<p><em>Diese \u00dcbersetzung dient ausschlie\u00dflich Informationszwecken und kann vom Originaltext abweichen.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Vollstreckung ausl\u00e4ndischer Urteile in der T\u00fcrkei erm\u00f6glicht die Beitreibung \u00fcber Vollstreckbarerkl\u00e4rung, Arrest, anschlie\u00dfende Vollstreckung und Sicherheitsfragen.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":10782,"template":"","insight_category":[],"insight_topic":[],"class_list":["post-10772","insight","type-insight","status-publish","has-post-thumbnail","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight\/10772","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/insight"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight\/10772\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10774,"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight\/10772\/revisions\/10774"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/10782"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=10772"}],"wp:term":[{"taxonomy":"insight_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight_category?post=10772"},{"taxonomy":"insight_topic","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.asylegal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight_topic?post=10772"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}