Inkassoverfahren in der Türkei
Eintreibung von Schulden ist ein wichtiger Aspekt jedes Unternehmens, da überfällige und ausstehende Rechnungen das Geschäft selbst ruinieren können, wenn sie nicht eingezogen werden. Obwohl wichtig, so Schuldenbeitreibungsverfahren in der Türkei kann für Ausländer ziemlich komplex sein, da es viele Verfahren und Einreichungen bei den zuständigen Vollstreckungsbehörden umfasst. Es kann auch kostspielig sein, sofort ein Vollstreckungsverfahren einzuleiten, ohne den Schuldner zu überprüfen.
Aufgrund der Geschlossenheit des Marktes ist es äußerst schwierig, Finanzinformationen von Schuldnerunternehmen zu erhalten. Diese Ungewissheit, gepaart mit der Komplexität des Gerichtsverfahrens und den damit verbundenen Kosten, stellt für die meisten ausländischen Unternehmen und Staatsangehörigen ein erhebliches Problem dar, da die meisten Gläubiger gerne Finanzinformationen des Schuldners erhalten möchten, bevor sie die komplexen Gerichtsverfahren einleiten und Zahlung der entsprechenden Anwaltskosten.
Als ASY LEGAL bieten wir verschiedene Dienstleistungen für Inkassoverfahren an, einschließlich Dienstleistungen für gütliche Einigungen. Wir prüfen zunächst den Fall, prüfen die Liquidität und Bonität des Schuldners und informieren unsere Kunden über die beste und kosteneffizienteste Vorgehensweise, die die besten Chancen auf die Beitreibung der betreffenden Forderung(en) bietet. Ausführlichere Informationen zu Inkassoverfahren in der Türkei finden Sie in unserem veröffentlichten Artikel Hier (auch erhältlich über Mondaq).
Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile
Inkasso in der Türkei von Ausländern kann auch ein ausländisches Urteil beinhalten, einschließlich derjenigen von Schiedsgerichten oder Schiedsgerichten. Um einen Inkasso-/Vollstreckungsanspruch aufgrund eines ausländischen Urteils geltend zu machen, muss zunächst ein separater Antrag auf Anerkennung und Vollstreckung für die entsprechende Gerichtsentscheidung und/oder den Schiedsspruch gestellt werden. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass ausländische Urteile nach türkischem Recht durch ein gesondertes Urteil der türkischen Gerichte, das als „Anerkennungs- und Vollstreckungsentscheidungen“ bezeichnet wird, anerkannt und dann in der Türkei vollstreckt werden können.
Nach einer solchen Entscheidung des türkischen Gerichts wird das ausländische Urteil in der Türkei als lokalisierte Gerichtsentscheidung vollstreckbar, und alle Geldschulden können entsprechend durch Vollstreckungsanträge in Abhängigkeit von der Gerichtsentscheidung eingezogen werden. Wie in jedem anderen Land darf auch in der Türkei die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsurteile oder Schiedsspruchanfragen nicht in einer Weise enthalten oder entschieden werden, dass die mit der ersten Entscheidung beigelegten Streitigkeiten in der Sache und in der Sache beigelegt werden (Türkisch) Gesetze sollten nicht auf den Inhalt einer solchen Entscheidung angewendet werden. Als ASY LEGAL können wir sicherstellen, dass unsere Mandanten diese Anerkennungs- und Vollstreckungsentscheidung von den türkischen Gerichten erhalten und dann mit den Inkassoansprüchen fortfahren.